38 ÆRZTE Steiermark || 06|2025 Was ist neu? Mit 1. September 2025 kommt es, vor allem hinsichtlich der ärztegesetzlich verankerten Fortbildungspflicht, zu bedeutsamen Änderungen im Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP): Ab diesem Zeitpunkt müssen alle seit mindestens 5 Jahren berufsberechtigten Ärzt:innen durchgehend ein DFP-Diplom besitzen und damit ihre erfüllte Fortbildungspflicht nachweisen. Fortbildungsnachweis NEU DFP-Diplom der Österreichischen Ärztekammer Künftig gilt es, immer auf das Auslaufen des persönlichen DFP-Diploms und die zeitnahe Beantragung eines Folgediploms zu achten. Auf jedes DFP-Diplom mit der Gültigkeit von 5 Jahren folgt lückenlos ein neues. So wird die Fortbildungsverpflichtung kontinuierlich ein Berufsleben lang dokumentiert. Nach Ablauf des jeweiligen Diploms hat man künftig 3 Monate Zeit, ein nahtlos anschließendes Diplom zu beantragen, sonst erfolgt eine Meldung an den Disziplinaranwalt durch die ÖÄK. Wer ist betroffen? Der erstmalige Nachweis der Fortbildungsverpflichtung bleibt unverändert: 5 Jahre nach der Eintragung der Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung in der Österr. Ärzteliste muss man über ein gültiges DFP-Diplom verfügen. Gleiches gilt für Ärzt:innen, die aus dem Ausland zuziehen und sich erstmals in Österreich eintragen lassen. Fortbildungskonto www.meindfp.at Ihre gesammelten DFPPunkte finden Sie in Ihrem Fortbildungskonto: www.meindfp.at Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Österr. Akademie der Ärzte: www.arztakademie.at/ fortbildungsnachweis sowie bei Ihrer Landesärztekammer.
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