AERZTE Steiermark 05 2025

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Jagdschutzdienst: Neue Verordnung bringt erweiterte Zuständigkeit für Allgemeinmediziner:innen Allgemeinmediziner:innen können nun auch Eignungsgutachten für die Prüfung von Aufsichtsjäger:innen erstellen. Für die Prüfung zum Jagdschutzdienst (Aufsichtsjäger:innen) wird ein Gutachten über die körperliche und geistige Eignung der Prüfungswerber:innen benötigt. Durch eine Neuerung sind nun auch Allgemeinmediziner:innen berechtigt, dieses zu erstellen (gemäß § 1 Abs 2 lit. c der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der Prüfung für den Jagdschutzdienst). Bei der Beurteilung der Eignung sind die in § 41 Abs. 1 lit. d des Steiermärkischen Jagdgesetzes genannten Verweigerungsgründe für die Ausstellung einer Jagdkarte zu beachten. Diese umfassen unter anderem schwere psychische Störungen, erhebliche geistige Behinderungen, schwerwiegende pathologische Alterungsprozesse, schwere persönlichkeitsbedingte Störungen des Urteilsvermögens, des Verhaltens und der Anpassung. Weitere Gründe sind die Abhängigkeit von Sucht- oder Arzneimitteln oder ihr gehäufter Missbrauch. Darüber hinaus gehören körperliche Behinderungen oder Erkrankungen, sofern durch diese das sichere Führen eines Jagdgewehres nicht gewährleis- tet ist, zu den Verweigerungsgründen. Ein entsprechendes Formularmuster zur Bestätigung der Eignung von Prüfungswerber:innen stellt die Ärztekammer Steiermark gerne zur Verfügung. Die Kurie empfiehlt für diese Leistung ein Privathonorar in der Höhe von 150 Euro. 54 ÆRZTE Steiermark || 05|2025 Fotos: Schiffer, istock/pixs4u Neue Honorarempfehlung für gemeindeärztliche Tätigkeiten Die Kurie Niedergelassene Ärzte freut sich, nach intensiven Gesprächen mit dem Gemeindebund über die Einigung auf neue Empfehlungstarife für gemeindeärztliche Tätigkeiten. Damit werden Sachverständigentätigkeiten und Leistungen zur Totenbeschau künftig klarer und angemessener honoriert. Besonders hervorzuheben: Die Honorarsätze wurden deutlich angepasst und spiegeln nun den tatsächlichen Aufwand besser wider. Die neuen Tarife gelten als Empfehlung und sind mit dem Gemeindebund abgestimmt. In Bezug auf die schulärztliche Untersuchung konnte eine Einigung auf einen Mindesttarif von 22 Euro erzielt werden. Die diesbezügliche Verordnung steht jedoch noch aus. Die Ärztekammer hält aktuell an ihrer bisherigen Empfehlung von 29 Euro pro Schuluntersuchung je Kind fest. Sachverständigentätigkeit je angefangene 1⁄2 h € 70,00 € 100,00 € 125,00 Totenbeschau € 160,00 € 170,00 € 212,00 Totenbeschau an Sa/So/Feiertag oder Nachtstunden an Werktagen (20:00 – 7:00 Uhr) € 240,00 € 255,00 € 318,00 Totenbeschau an Sa/So/Feiertag Nachtstunden (20:00 – 7:00 Uhr) € 320,00 € 340,00 € 424,00 Verordnung seit 2014 Vereinbart seit 1.1.2019 aber nie per Verordnung angepasst Mit Gemeindebund abgestimmter Empfehlungstarif Fotos: envato/jorditudela

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