AERZTE Steiermark 05 2025

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ÆRZTE Steiermark || 05|2025 53 Fotos: Schiffer, envato/dekddui1405 Meldungen aus dem e-Card-System Die e-Card vereinfacht den administrativen Aufwand für Ärzt:innen und Assistent:innen in den Ordinationen in den meisten Fällen sehr. Durch das „Stecken“ der e-Card wird jedoch nicht nur der Versicherungsanspruch der Patient:innen abgefragt, es werden auch wichtige Meldungen zu den einzelnen Personen aus dem System zurückgemeldet. RezeptgebührenBefreiung Für rezeptgebührenbefreite Personen übernimmt der Versicherungsträger die Kosten aller über ein e-Rezept verschriebenen Medikamente zur Gänze (außer Privatree-Health wird im österreichischen Gesundheitssystem zu einem immer wichtigeren Thema. Der erste Schritt in Richtung Digitalisierung wurde im Jahr 2005 mit der Einführung des e-Card-Systems getätigt. Heute ist die e-Card kaum mehr aus den Ordinationen wegzudenken. zepte und rezeptfreie Heilmittel). Manche Personengruppen sind automatisch per Gesetz von der Rezeptgebühr befreit, andere können unter bestimmten Voraussetzungen per Antrag befreit werden. Ist eine Person von der Rezeptgebühr befreit, entfällt unter anderem auch der Selbstbehalt für Heilbehelfe und Hilfsmittel. Die Rezeptgebührenbefreiung wird grundsätzlich automatisiert in Ihrer Arztsoftware bei der Ausstellung von e-Rezepten berücksichtigt. Rezeptgebühren-Obergrenze (REGO) Versicherte Personen, die nicht automatisch oder per Antrag von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen Rezeptgebühren nur bis zu bestimmten Grenzen bezahlen. Von der Rezeptgebühr befreit werden Personen, welche • pro Kalenderjahr zumindest 41 Rezeptgebühren bezahlen und • pro Kalenderjahr in Summe mindestens 2 % ihres Jahres-Nettoeinkommens für die Rezeptgebühren ausgeben. Die Rezeptgebühren-Befreiung beginnt ab dem Zeitpunkt der Überschreitung dieser Grenzen. Die Befreiungen im Rahmen der RezeptgebührenObergrenze enden grundsätzlich immer mit 31. Dezember eines Kalenderjahres. Daher müssen ab dem 1. Jänner des folgenden Kalenderjahres die Rezeptgebühren wiederum bis zum Erreichen der Rezeptgebühren-Obergrenze bezahlt werden! Rezeptgebühren, die entrichtet wurden, obwohl die Obergrenze bereits überschritten war, werden im nächsten Kalenderjahr angerechnet und verringern die zu zahlenden Rezeptgebühren bis die Befreiung wieder in Kraft tritt. Auch die Rezeptgebühren-Befreiung aufgrund der Rezeptgebühren-Obergrenze wird grundsätzlich automatisiert in Ihrer Arztsoftware übernommen. MedikamentenMissbrauch Dahingehend auffällige Patient:innen werden vom Versicherungsträger im eCard-System gekennzeichnet. Sollte in Ihrer Ordination eine e-Card von einer gekennzeichneten Person gesteckt werden, nehmen Sie nach Möglichkeit direkt Kontakt mit dem Versicherungsträger auf und verschreiben Sie bei Medikamenten die kleinstmögliche Packungsgröße. Abrechnungs Service Steiermark KASSENCHECK Alexander Moussa Gerd Wonisch Markus Huber Magdalena Lindmayer Eine Serie zum Service

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg3NzQ1MQ==