38 ÆRZTE Steiermark || 05|2025 Masern sind sehr ansteckend. Auch für Healthcareworker. Ohne Impfung erkranken 95 von 100 Menschen. Bei 10 von 100 Masern-Fällen ist mit schweren Folgeerkrankungen zu rechnen. Die Masern-Impfung schützt. Verlässlich. Bitte denken Sie an Ihren Impfschutz – und an den Ihrer Mitarbeiter:innen! Gratis für Menschen jeden Alters! Fotolia Masern_inserat_mut_arzt_quer_2025.indd 1 15.01.2025 06:01:13 SERVICE Änderungen im Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) ab 1. September 2025 gültig • Alle seit mindestens 5 Jahren berufsberechtigten Ärzt:innen müssen ab 1. September 2025 ein DFP-Diplom besitzen, um ihre erfüllte Fortbildungsverpflichtung nachzuweisen. • Folgediplom: Auf jedes DFP-Diplom mit der Gültigkeit von 5 Jahren muss lückenlos ein neues folgen. • Nach Ablauf eines Diploms hat man 3 Monate Zeit, ein neues zu beantragen, sonst erfolgt eine Meldung an den Disziplinaranwalt durch die ÖÄK. Der Zeitpunkt des erstmaligen Nachweis der Fortbildungsverpflichtung bleibt unverändert: 5 Jahre nach Eintragung der Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung. Gleiches gilt für Ärzt:innen, die aus dem Ausland zuziehen und sich erstmals in Österreich eintragen lassen. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Fortbildungskonto: www.meindfp.at Fortbildungsportal der Ärztekammer Steiermark: www.med.or.at/dfp Für Fragen erreichen Sie die Ärztekammer Steiermark unter: dfp@aekstmk.or.at
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