AERZTE Steiermark 05 2025

WIRTSCHAFT&ERFOLG ÆRZTE Steiermark || 05|2025 33 Das heißt, dass kein Rechtsanspruch auf die Ausschöpfung der vollen 52 Wochen an Krankenbeihilfe besteht. Was ändert sich mit dem Antritt der Alters- oder Invaliditätsversorgung? Ab dem Zeitpunkt des Bezugs der Alters- oder Invaliditätsversorgung besteht kein Anspruch mehr auf eine Krankenbeihilfe. Reicht eine von mir selbst ausgestellte Bestätigung als Nachweis? Eigenbestätigungen und Bestätigungen von nahen Angehörigen zählen nicht als gültiger Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit. Zum Begriff eines „nahen Angehörigen“ zählen Verwandte in gerader Linie, Ehepartner:innen und eingetragene Partner:innen. Wie und wann beantrage ich die Krankenbeihilfe? Innerhalb von 12 Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist diese schriftlich an den Wohlfahrtsfonds zu melden, wobei folgende Unterlagen vorzulegen sind: • schriftlicher Antrag bzw. Antragsformular (Download über die Homepage der Ärztekammer Steiermark), • Angabe der aktuellen Bankverbindung (IBAN), • Bestätigung über die 100%ige Arbeitsunfähigkeit für den gesamten beantragten Zeitraum (Krankenhaus, Hausbehandlung, usw.). • Achtung: Eigenbestätigungen sind nicht ausreichend. • Bei Krankenständen, die länger als 2 Monate dauern, sind zusätzlich laufend aktuelle Unterlagen bzw. Facharztbriefe vorzulegen. Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenbeihilfe? Sowohl bei selbstständig tätigen als auch bei angestellten Ärzt:innen ist der Beitrag grundsätzlich einkommensabhängig. • Selbständig tätige Ärzt:innen zahlen zwischen EUR 33,96 und EUR 101,85 brutto pro Monat. • Bei rein angestellten Ärzt:innen sind es 0,5 % des jeweiligen monatlichen Bruttogrundgehaltes, wobei der Höchstbeitrag ebenfalls mit EUR 101,85 pro Monat gedeckelt ist. Für Fragen zur Krankenbeihilfe steht Ihnen das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung. Tel.: (0316) 8044-65 Fax: (0316) 8044-136 E-Mail: wff@aekstmk.or.at Fotos: istock/malamus-UK Die Privatklinik Kastanienhof im Westen von Graz steht für interdisziplinäre medizinische Betreuung und ein ganzheitliches Behandlungskonzept. Ein Schwerpunkt der Klinik wie auch des Ambulatoriums liegt in der internistischen Betreuung von stationären wie auch ambulanten Patienten. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für einen baldmöglichen Eintritt eine/einen VORAUSSETZUNG Sie verfügen über eine abgeschlossene Facharztausbildung für Innere Medizin oder auch Kardiologie und entsprechende Berufserfahrung. Team- und Kommunikationsfähigkeit, hohe Eigenverantwortung und Patientenorientierung sowie soziale Kompetenz und Motivation zur fachlichen Weiterentwicklung zeichnen Sie aus. AUFGABENGEBIET • Fachkundige Betreuung unserer stationären wie auch ambulanten Patienten • Fachärztlicher Austausch im interdisziplinären Team des Kastanienhofs • Enge Zusammenarbeit mit dem hausinternen Therapieteam MINDESTENTLOHNUNG Lassen Sie uns in einem persönlichen Gespräch über Ihre Qualifikationen und Gehaltswünsche sprechen. Wir werden hier eine Lösung finden, die Ihren Erwartungen und unseren Anforderungen entspricht. BEWERBUNG BITTE AN: Privatklinik Kastanienhof GmbH medizin@kastanienhof.at |Tel: 0316/ 57 39 60-116 Gritzenweg 16 | 8052 Graz FACHARZT |-ÄRZTIN (m|w|d) FÜR INNERE MEDIZIN und FÜR INNERE MEDIZIN MIT ZUSATZFACH KARDIOLOGIE dĞŝůnjĞŝƚ ŽĚĞƌ sŽůůnjĞŝƚ

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg3NzQ1MQ==