AERZTE Steiermark 05 2025

28 ÆRZTE Steiermark || 05|2025 RECHT DR. STEPHANIE PILZ Nehmen wir den Fall einer echten Rezension: Eine Patientin hat sich (unter ihrem Klarnamen) öffentlich negativ über ihren behandelnden Arzt beschwert: „Als Arzt nicht zu empfehlen. Er hat sich mir gegenüber herablassend verhalten, keine Spur von Empathie und ist absolut nicht auf mich als Patientin eingegangenen, auch als ich verzweifelt war und zu weinen begonnen habe. Fragte mich nicht einmal nach dem Grund für den Arztbesuch, und ich wurde sofort an seine Assistentin verwiesen. Ich sehe den Zeitdruck bei der Zahl der Patientinnen, dennoch wäre ein gewisses Maß an Empathie und Verständnis wünschenswert. Dies würde auch keine Zeit in Anspruch nehmen.“ Unrichtige Reaktion des Arztes Der Arzt reagierte daraufhin öffentlich auf diese Bewertung und legte die Diagnose – also Gesundheitsdaten – der Patientin offen: „Hallo Karina! Ich habe Ihre Scheideninfektion diagnostiziert und sofort fachgerecht behandelt. Sie konnten am selben Tag kommen und mussten nichts zahlen. Leider ist das nicht ausreichend für Sie und nun werfen Sie mir mangelnde Empathie vor … Ich erwarte meinerseits auch ein gewisses Maß an Kooperation und Aufmerksamkeit, damit ich das nötige Arztgespräch durchführen kann.“ Verfahren bei Datenschutzbehörde Die Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß des Arztes, zumal die Verarbeitung von Gesundheitsdaten generell untersagt ist, sofern etwa keine berechtigten Interessen an der Datenverarbeitung bestehen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO iVm zumindest einem Tatbestand in Art 9 Abs 2 DSGVO), und verhängte eine Geldstrafe von EUR 10.000 gegen den Arzt (DSB 29.07.2023, 20230.420.407). Berechtigte Interessen des Arztes bei der Reaktion auf die Rezension durch Bekanntgabe der Diagnose konnte die Datenschutzbehörde nicht Dos and Don‘ts bei unliebsamen Rezensionen Wie verteidigt man sich richtig bei negativen Bewertungen im Internet? Ist jede Antwort aufgrund der freien Meinungsäußerung erlaubt? Und welche Vorschriften ergeben sich aus dem Datenschutz und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht? „Machen Sie keine Diagnose in Kombination mit Personendaten öffentlich, dies ist ein Datenschutzverstoß bei besonders sensiblen Gesundheitsdaten, der mit hohen Geldstrafen sanktioniert wird.“ Stefan Kaltenbeck Kammeramtsdirektor Foto: Furgler, istock / sankalpmaya

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