AERZTE Steiermark 04 2025

ÆRZTE Steiermark || 04|2025 31 WIRTSCHAFT&ERFOLG Wichtige Hinweise • Sämtliche Leistungen des WFF werden ausschließlich auf Antrag gewährt, d. h. niemand wird automatisch vom Wohlfahrtsfonds in Pension geschickt – auch nicht bei Erreichen des 65. Lebensjahres. (Das Antragsformular findet man auf der Homepage der Ärztekammer). • Sowohl die Altersversorgung als auch die vorzeitige Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds sind im Vorhinein zu beantragen. Es wird eine Antragstellung 2 bis 3 Monate im Voraus empfohlen. • Beitragsschulden verzögern eine Pensionsabrechnung; erst nach Bezahlung aller Beiträge kann der individuelle Leistungsanspruch festgestellt werden. • Bei Beantragung der vorzeitigen Altersversorgung sind auch die Schreiben über die Kassenkündigungen und die Beendigung des ärztlichen Dienstverhältnisses beizulegen. • Es werden keine Originale benötigt. Es ist ausreichend, wenn die vollständigen Antragsunterlagen per E-Mail an den Wohlfahrtsfonds übermittelt werden: wff@aekstmk.or.at • Zur Vollständigkeit wird darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Pension und die (vorzeitige) Altersversorgung vom Wohlfahrtsfonds separat zu beantragen sind und es keine gegenseitige Verständigung zwischen Wohlfahrtsfonds und PVA/SVS/Bund/Land gibt. • Inwieweit wohnsitz- oder wahlärztliche Tätigkeiten neben dem Bezug der „staatlichen Pension“ ausgeübt werden dürfen, muss im Einzelfall mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen abgeklärt werden (Stichwort: Zuverdienstgrenze). • Die Beschlussfassung über die Zuerkennung der (vorzeitigen) Altersversorgung obliegt dem Verwaltungsausschuss. • ACHTUNG bzgl. Versteuerung: Die (vorzeitige) Altersversorgung des WFF wird aliquot versteuert. Da Ärzt:innen in der Regel zumindest 2 pensionsauszahlende Stellen (WFF und staatliche Pension) haben, führt dies aufgrund des progressiven Steuersatzes zu einer Nachversteuerung. (Eine Zusammenlegung der Pensionen kann leider nicht erfolgen.) Hierfür ist die persönliche steuerliche Vertretung zu kontaktieren. Sofern alle Voraussetzungen vorliegen und alle benöti- gten Unterlagen fristgerecht vorgelegt wurden, wird die (vorzeitige) Altersversor- gung erstmalig am Ende des ersten Monats nach Pensions- antritt abgerechnet. Die erste Pension wird im Nachhinein überwiesen. Alle weiteren Pensionen wer- den im Vorhinein überwiesen. Das heißt, dass mit der ersten Pensionsauszahlung 2 Pensio- nen überwiesen werden. Die Pension wird 14-mal jährlich ausbezahlt, wobei die Sonderzahlungen jeweils gemeinsam mit der Pensi- onszahlung Juni und No- vember erfolgen. Mit der ersten Pensionsab- rechnung wird auch der in- dividuelle Pensionsbescheid erstellt, der postalisch zuge- stellt wird. Antragsformular und weitere Informationen Alle Informationen zur (vorzeitigen) Altersversorgung sowie das Antragsformular stehen im Downloadcenter auf der Homepage der Ärztekammer unter „Für Ärzte/Formulare/ Wohlfahrtsfonds“ bereit. Kontakt Für Fragen zur (vorzeitigen) Altersversorgung steht das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung. Tel.: (0316) 8044-0 DW 64: Carmen Renner DW 66: Mag. Michael Fasching DW 67: Kirstin Schauer DW 65: Sabine Steirer E-Mail: wff@aekstmk.or.at Fotos: istock/malamus-UK Informationen zur Auszahlung der (vorzeitigen) Altersversorgung des WFF

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