AERZTE Steiermark 04 2025

WIRTSCHAFT&ERFOLG Vollendetes Lebensjahr Kürzung um 60 25 % 61 22 % 62 18 % 63 13 % 64 7 % Teil 6. Die Altersversorgung bildet das zweite Pensionsstandbein neben der staatlichen Pension. Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds (WFF) bildet das zweite Pensionsstandbein neben der staatlichen Pension (SVS oder ASVG bzw. Beamtenpension). Im Gegensatz zur staatlichen Pension ist das Regelpensionsalter auf Basis der ärztegesetzlichen Vorgaben für alle Geschlechter gleich, nämlich das vollendete 65. Lebensjahr. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann – bei Erfüllung der Voraussetzungen – die vorzeitige Altersversorgung beantragt werden, die allerdings mit lebenslangen Abschlägen verbunden ist. Die Beitragsleistung in den Wohlfahrtsfonds endet mit Zeitpunkt des Pensionsantritts, die bis dahin erworbenen Leistungsansprüche werden nicht mehr verändert. Bei Aufrechterhaltung der ärztlichen Tätigkeit über den Pensionsantritt hinaus fällt nur mehr die Ärztekammerumlage an (inkl. Fachgruppenbeitrag und – im Fall der Fortführung einer Praxis – der Beitrag zur ÖQmed). Bei gänzlicher Einstellung der ärztlichen Tätigkeit besteht die Möglichkeit zur Führung als außerordentliches Mitglied in der Ärzteliste. Altersversorgung (= ab dem vollendeten 65. Lebensjahr) Antragstellung im Vorhinein Vorlage eines Antrags auf bar- geldlose Pensionszahlung (Standardformular der Bank; ausgestellt auf den WFF) Bezahlung sämtlicher Beiträge Die ärztliche Tätigkeit kann über den Pensionsantritt hinaus unverändert aufrecht bleiben. Sämtliche ärztlichen Tätigkeiten (selbstständig, unselbstständig, mit Kassenvertrag, ohne Kassenvertrag) sind möglich. Vorzeitige Altersversorgung (= Pensionsantritt zwischen dem vollendeten 60. und 65. Lebensjahr): Antragstellung im Vorhinein Vorlage eines Antrags auf bar- geldlose Pensionszahlung (Standardformular der Bank; ausgestellt auf den Wohlfahrts fonds der ÄK Stmk) Bezahlung sämtlicher Beiträge Kündigung sämtlicher ärzt- lichen Dienstverhältnisse (Nachweise sind dem Antrag beizulegen) und/bzw. Kündigung sämtlicher Kassen- verträge (Nachweise sind dem Antrag beizulegen) Möglichkeiten zur Ausübung der weiteren ärztlichen Tätigkeit: Wahlarzt/-ärztin oder Wohnsitzarzt/-ärztin Diese Restriktion bleibt auch über das 65. Lebensjahr hinaus aufrecht. Sollte bei Bezug einer vorzeitigen Altersversorgung ein ärztliches Dienstverhältnis neu begonnen werden (unabhängig vom Ausmaß) oder ein Kassenvertrag neu abgeschlossen werden, führt dies für die Dauer des Dienstverhältnisses oder des Bestehens des Kassenvertrages zur gänzlichen Einstellung der vorzeitigen Altersversorgung! 30 ÆRZTE Steiermark || 04|2025 Voraussetzungen für die Beantragung der Altersversorgung bzw. der vorzeitigen Altersversorgung des WFF Diese Abschläge kommen bei Antritt der vorzeitigen Altersversorgung zur Anwendung: Bei Antritt der vorzeitigen Altersversorgung zwischen der Vollendung zweier Lebensjahre erfolgt eine aliquote Kürzung nach vollen Monaten. Beispiel: Antritt der vorzeitigen Altersversorgung mit 62 Jahren und 6 Monaten – Kürzung der individuellen Ansprüche um 15,50 %.

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