46 ÆRZTE Steiermark || 03|2025 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE WAH-Online: Verpflichtung für Wahlärzt:innen Wie funktioniert die technische Umsetzung, damit die Kostenerstattung rasch erfolgen kann? Wir haben die Details zusammengefasst. Die niedergelassenen Wahlärzt:innen, bei denen im letzten Beobachtungsjahr (2023 oder 2024) mehr als 300 Patient:innen eine Honorarnote bei einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger zur Rückerstattung einge- reicht haben, sind laut Gesetz dazu verpflichtet, das Tool WAH-Online zu verwenden. Der Begriff „Privatärzt:innen“ ist in diesem Zusammenhang obsolet, da es nicht im Einflussbereich der Ärzt:innen liegt, ob Patient:innen eine saldierte Honorarnote zur Kostenerstattung einreichen und somit die Privatärzt:innen zu Wahlärzt:innen machen. Wird keine Ordinationssoftware benutzt, muss man sich derzeit entscheiden, ob man in gewohnter Weise weiterarbeiten und möglicherweise mit einer Feststellungsklage von Patient:innen oder eines Sozialversicherungsträgers konfrontiert werden will (in der die Unzumutbarkeit des Aufwandes der Verwaltungsumstellung in der Ordination beurteilt wird) oder aber in eine Ordinationssoftware investieren, mit der man WAHOnline nutzen kann. Aktuell gibt es allerdings keine bekannten Sanktionen. Nach Gesprächen mit der ÖGK Steiermark, der Kurienführung und dem Wahlärztereferat hat die Kurie Niedergelassene Ärzte einige Empfehlungen erarbeitet, um die technische Umsetzung und vor allem die Schnelligkeit der Kostenerstattung für die Patient:innen zu optimieren. Im Idealfall sind derzeit Kos- tenerstattungen innerhalb von fünf Tagen ab elektronischer Einreichung technisch möglich. Für weitere Fragen stehen Ihnen der Referent für Wahlärzt:innen Clemens Stanek sowie der 2. Kurienobmannstellvertreter Christian Lickl gerne zur Verfügung. • Verwenden Sie in Zukunft bitte die aktualisierten Positionsnummern laut untenstehender Adresse und überprüfen Sie die Einstellungen in Ihrer Arztsoftware (Stammdaten/Positionsnummer) dahingehend. Sollte Ihr ÖGK-Honorarkatalog (Positionsnummern sowie Positionstexte) nicht aktuell sein, können Sie diesen unter https://www.aekstmk.or.at/539 maschinenlesbar downloaden und Ihre Arztsoftware so mit Hilfe Ihres Softwareanbieters auf den neuesten Stand bringen. Bitte beachten Sie bei diesem Update Ihre persönliche Preisgestaltung zu sichern, damit diese nicht mit den ÖGK-Tarifen überschrieben wird. Bitte verwenden sie die Positionen wie in der Liste angegeben, und vergewissern Sie sich, dass die jeweilige Positionsnummer auf der Honorarnote mit dem korrekten Positionstext übereinstimmt (es wird empfohlen keine Freitexte mit abweichenden Inhalten zu verwenden). • Versuchen Sie bitte Ihre erbrachten ärztlichen Leistungen, mit den vorhandenen Leistungspositionen im jeweiligen Honorarkatalog in Deckung zu bringen, um das Recht der Patient:innen auf eine korrekte Kostenerstattung nicht zu beschneiden. Nicht angeführte Leistungspositionen können naturgemäß – auch wenn die Leistung erbracht wurde – nicht erstattet werden. • Bei Abschluss des Behandlungsvertrages sind Sie verpflichtet, Ihren Patient:innen einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Behandlungskosten zu nennen. Wir empfehlen, dies unbedingt auch auf Website bzw. Foldern etc. kundzutun. Foto: envato/DC_Studio
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