Ærzte Steiermark || 03|2025 45 niedergelassene Ärztinnen und ärzte Jobsharing-Partners bzw. der -Partnerin gestellt werden. Mit dem Antrag auf Teilung der Planstelle ist der Ärztekammer und dem Versicherungsträger von der Vertragsärztin/ vom Vertragsarzt ein Gesellschaftsvertragsentwurf vorzulegen, in den eine Bewerberin/ ein Bewerber eintreten und der insoweit Gegenstand der Ausschreibung sein soll. Alle Bewerber:innen können in diesen Vertragsentwurf Einsicht nehmen. Der Gesellschaftsvertrag hat die Aufteilung der Gesellschaftsanteile zu enthalten. Eine Änderung ist möglich, jede Gesellschafterin/jeder Gesellschafter muss aber einen Mindestanteil von 25 % halten sowie auch mindestens 25 % der vereinbarten Ordinationszeit (im Durchschnitt des jeweiligen Kalendervierteljahres) erbringen. Erstmals kein Honorardeckel Zur Sicherung der Planstellenlogik und einer kollegial verträglichen Integration in die regio- nale Versorgungslandschaft wurde eine Fallzahlobergrenze von zusätzlich möglichen +30 % zum Vergleichszeitraum des Vorjahres bzw. Fachgruppendurchschnitts festgelegt. Explizit davon ausgenommen sind Erste-Hilfe-Fälle, ElternKind-Pass-Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen, Vertretungsfälle, reine Zuweisungen sowie Impfleistungen. Ausnahmeregelungen sind in der Vereinbarung klar definiert. Alle erbrachten Leistungen werden entsprechend der Honorarordnung für Einzelpraxen ohne spezifische Honorarlimitierung oder -deckel für die jeweilige Jobsharing-Praxis zur Auszahlung gebracht. Das stellt neben den erweiterten Versorgungsmöglichkeiten für die Bevölkerung auch die wirtschaftliche Grundlage für die Zusammenarbeit sicher. Öffnungszeiten Es gelten für Jobsharing-Praxen, mit Ausnahme der 4-TageWochen-Regelung, dieselben Mindestöffnungszeiten wie für Einzelpraxen. Ärzte GmbH möglich Ein weiterer sehr erfreulicher Verhandlungserfolg: Durch die Zusatzvereinbarung ist nun die GmbH-Gründung für neue bzw. bestehende Gruppenpraxen möglich. Für diese ÄrzteGmbHs sind keine limitierenden Regelungen, welche in der Vergangenheit immer wieder Thema waren, vorgesehen. Link zur 5. ZV zum GP-Vertrag: Foto: Schiffer, envato/ LightFieldStudios „Wir schaffen damit attraktive Rahmenbedingungen für die Ärzt:innen im Kassensystem und gehen so einen wesentlichen Schritt, um die flächendeckende ärztliche Versorgung langfristig zu sichern.“ Dietmar Bayer Kurienobmann
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=