AERZTE Steiermark 03 2025

ÆRZTE Steiermark || 03|2025 33 Opiat-Überdosierung mit beträchtlicher Vigilanzminderung und ausgeprägter Hypoxie bei niedriger Atemfrequenz Der aktuelle CIRSmedical-Fall des Monats ereignete sich an einem Wochentag in einer Krankenhausstation. Das Ereignis betraf einen Patienten in der Altersgruppe 51-60 Jahre und wurde von einem Arzt/einer Ärztin (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) gemeldet. Es kam zu einer Notfall-Situation. Das Ereignis trat erstmalig auf. Die Substitutionsmedikation wurde aufgrund verminderter Vigilanz mit Schluckstörung gemörsert verabreicht, was zu einer Opiat-Überdosierung mit starker Vigilanzminderung, Hypoxie und niedriger Atemfrequenz führte. Eine assistierte Beatmung war vorübergehend erforderlich. Ein CCT wurde zur Abklärung durchgeführt. Die akute Verschlechterung wurde adäquat behandelt, eine diagnostische Abklärung führte zur kausalen Therapie. Nach Ausschluss anderer Ursachen wurde eine erfolgreiche Antagonisierung durchgeführt, woraufhin sich der Patient erholte und keine Folgeschäden erlitt. Die Überdosierung resultierte aus mangelndem Bewusstsein für die veränderte Pharmakokinetik gemörserter Retardpräparate. Die Pflege fragte vor der Verabreichung beim diensthabenden Arzt nach, der unter mentalem Overload und hoher Arbeitsbelastung die Freigabe erteilte, obwohl das Wissen über die veränderte Wirkstoffaufnahme grundsätzlich vorhanden war. Eigener Ratschlag: Faktoren, die zu diesem Ereignis führten, sind einerseits mangelnde Kommunikation im Team, mit anderen Ärzt:innen, Sanitäter:innen, etc., persönliche Faktoren der Mitarbeiter:innen wie Müdigkeit, Gesundheit, Motivation etc., unzureichende Ressourcen (zu wenig Personal, Arbeitsbelastung …) sowie Patientenfaktoren, hervorgerufen durch sprachliche Einschränkungen und den medizinischen Zustand des Patienten, evtl. liegt ein weiterer Faktor auch in der Medikation. Diese Faktoren gilt es künftig zu berücksichtigen. Die CIRSmedical-Expert:innen dazu: Zusätzlich zu den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen sollte der Vorfall gezielt genutzt werden, um die Mitarbeiter:innen – etwa in Besprechungen – erneut für das Thema zu sensibilisieren. Eine offene Fehlerkultur stärkt das Vertrauen im Team, indem sie eine Umgebung schafft, in der Fehler als Lernchancen verstanden werden. Dies trägt langfristig zur kontinuierlichen Verbesserung der Versorgungsqualität bei. CIRSmedical.at FALL DES MONATS SERVICE Der Tipp von der Expertin Kündigung von Einzelverträgen Einzelverträge mit der ÖGK, BVAEB, SVS und KFA können unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Der Zeitpunkt der Kündigung richtet sich nach dem geplanten Exit-Szenario. Soll die Planstelle ohne Übergabepraxis ausgeschrieben werden, wird die Vertragskündigung ein Dreivierteljahr, spätestens jedoch ein halbes Jahr vor der geplanten Einstellung der kassenärztlichen Tätigkeit benötigt, damit ein nahtloser Übergang stattfinden kann. Soll die Ausschreibung als Nachfolgepraxis erfolgen, so ist die Vertragskündigung spätestens 1,5 Jahre vor der geplanten Einstellung der kassenärztlichen Tätigkeit zu übermitteln. Die Kündigung einzelner Kassenverträge (zB ÖGK) ist nicht zulässig. Die Kündigung umfasst daher alle Kassen mit denen ein Vertrag abgeschlossen wurde, ausgenommen sind Verträge mit KFA-Graz und KFA-Wien. Magdalena Lindmayer, MA Kurie niedergelassene Ärzte ngl.aerzte@aekstmk.or.at Tel. 0316/8044-28 Foto: Schiffer Meine Ärztin meinen Arzt finden www.aekstmk.or.at > Ärztinnen- und Ärztesuche aufrufen ihre individuelle Online-Suche Welche Fachrichtung will ich? In welchem Bezirk suche ich? Kassen – ja oder nein, welche genau? Welche Öffnungszeiten will ich? Will ich Ärztin oder Arzt? Das sind nur ein paar Ihrer Filtermöglichkeiten auf der aktuellsten Ärztinnen und Ärztesuche der Steiermark.

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