ÆRZTE Steiermark || 03|2025 29 Fotos: envato / carlo_p WIRTSCHAFT&ERFOLG Für die Gewährung der Krankenbeihilfe muss es sich um einen mindestens zwei- bis maximal dreiwöchigen ununterbrochenen Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung oder Sonderkrankenanstalt in Österreich handeln. Nach Beendigung der Kur bzw. Rehabilitation und Vorlage der angeführten Unterlagen (siehe blauer Kasten links) erfolgt die Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss und die Ausstellung eines Bescheides. Abrechnung und Auszahlung Nach Beendigung der Kur bzw. Rehabilitation und Vorlage der angeführten Unterlagen (siehe blauer Kasten links) erfolgt die Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss und die Ausstellung eines Bescheides. Diesem können die Details der gewährten Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt entnommen werden. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt ein Mal pro Monat, in der Regel am Monatsende im Anschluss an die Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss. Für Fragen zur Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt steht Ihnen das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung. Tel.: (0316) 8044-65 Fax: (0316) 8044-136 E-Mail: wff@aekstmk.or.at
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