AERZTE Steiermark 03 2025

28 ÆRZTE Steiermark || 03|2025 Teil 5. Die Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt ist eine zusätzliche Leistung des Wohlfahrtsfonds, die für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vorgesehen ist. Für Kur oder Reha gibt es eine Krankenbeihilfe Fotos: LKH Oststeiermark WIRTSCHAFT&ERFOLG Erforderliche Unterlagen Für die Antragstellung müssen folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden: • Ausgefüllter und unterfertigter Antrag (Download über die Website der Ärztekammer für Steiermark) • Vorlage der Bewilligung der Kur/Rehabilitation seitens eines gesetzlichen Sozialversicherungsträgers. Sofern es sich um eine privat finanzierte Kur/Reha handelt, ist ein ausgestelltes ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich die Notwendigkeit der Kur/ Reha ergibt. • Nachweis der ärztlichen Aufnahme- und Abschlussuntersuchung • Nachweis über die absolvierten Kurbehandlungen bzw. Therapien. Wichtig: Es müssen an Tagen des Kurbetriebes/Therapiebetriebes täglich Kuranwendungen/Therapieanwendungen absolviert werden. • Vorlage der Aufenthaltsbestätigung der Kur- oder Rehabilitationseinrichtung oder des Beherbergungsbetriebes. Sofern keine Aufenthaltsbestätigung vorgelegt werden kann, gebührt nur der halbe Tagsatz. Es gibt allerdings keine Unterstützung für eine ambulant durchgeführte Kur/Reha. Wann steht einem niedergelassenen Arzt bzw. einer niedergelassenen Ärztin eine Krankenbeihilfe bei einem Kuraufenthalt zu? Eine Voraussetzung ist, dass es sich um einen mindestens zwei- bis dreiwöchigen ununterbrochenen Kuraufenthalt in einer sanitätsbehördlich genehmigten Kuranstalt in Österreich handeln muss. Dieser kann allerdings auch in 2 Teilen (2 Wochen plus 1 Woche innerhalb von 6 Monaten ab Beendigung des ersten Teils) in Anspruch genommen werden. Die Unterstützung wird dabei für maximal 21 Tage gewährt. Das individuelle Taggeld ist abhängig von dem im Kalendervorjahr geleisteten Beitrag zur Krankenbeihilfe und beträgt zwischen € 67 und € 201 ab dem 1. Tag des Aufenthaltes. Die Krankenbeihilfe bei einem Kuraufenthalt ist einkommensteuerpflichtig. Das heißt, sie wird unversteuert ausbezahlt und ist im Zuge der Steuererklärung zu versteuern. Beihilfe bei Rehabilitationsaufenthalt Für die Gewährung der Krankenbeihilfe muss es sich um einen mindestens zwei- bis maximal dreiwöchigen ununterbrochenen Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung oder Sonderkrankenanstalt in Österreich handeln. In begründeten Einzelfällen kann auch ein Anspruch über die Dauer von 3 Wochen hinaus bestehen. Das individuelle Taggeld der Unterstützung ist abhängig vom im Kalendervorjahr geleisteten Beitrag zur Krankenbeihilfe und beträgt zwischen € 67 und € 201 pro Tag ab dem 1. Tag des Aufenthaltes. Die Krankenbeihilfe bei Rehabilitationsaufenthalt ist einkommensteuerpflichtig. Sie wird also unversteuert ausbezahlt und ist im Zuge der Steuererklärung zu versteuern.

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