Leistungsbericht_2024

’24 schlimmsten, aber auch sehr seltenen, Fall kann es einer Anzeige beim Disziplinaranwalt der Ärztekammer kommen. Einsatz für sicheres Impfen In einer Impfresolution erläuterte die Sektion Allgemeinmedizin, warum Impfen Ärzt:innensache bleiben muss, um den Patient:innen höchstmögliche Sicherheit zu geben: „Impfen hat viele Aspekte, die gesamtheitlich nur Ärztinnen und Ärzte abdecken können.“ So verfügen sie über das Wissen zu Impfungen, um ihre Patient:innen umfassend beraten und auch kritische Fragen beantworten zu können. Auch die Prüfung der gesundheitlichen Eignung für eine Impfung können nur Ärzt:innen vornehmen. Impfen erfordert außerdem eine geschützte und sichere Infrastruktur. Auf Basis der ärztlichen Dokumentationspflicht und digitalen Schnittstellen liegen Informationen über Impfungen außerdem dauerhaft und nachvollziehbar vor. Und um bei etwaigen Impfkomplikationen rasch handeln zu können, muss eine ärztliche Nachbetreuung gewährleistet sein. Europäische Impfwoche 2024 In der Europäischen Impfwoche 2024 gab es vier „Impfbus-Haltestellen“ in Graz, Gleisdorf, Hartberg und Schladming. Organisiert wurde die Aktion von der Wissenschaftlichen Akademie für Vorsorgemedizin in Kooperation mit dem Land Steiermark. Mehr als 250 Impfungen (die meisten davon in Gleisdorf und Hartberg) wurden verabreicht. Vorweg gab es eine bestens besuchte Online-Veranstaltung zur HPV-Impfung mit dem Vorstand der Grazer Gynäkologie, Karl Tamussino. 24 sicher sein, dass Behandlungsqualität und Patientensicherheit an erster Stelle stehen. Aber auch für Ärzt:innen ergibt sich dadurch das Potenzial, in regelmäßigen Abständen sicherstellen zu können, dass in der Praxis die notwendigen rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. In der QS-VO 2024 sind insgesamt 24 Evaluierungskriterien festgelegt. Das Kriterium „Patientenversorgung – Erreichbarkeit“ (§4) regelt u. a. die kurzfristige Terminvergabe bei akuten Beschwerden, aber auch die Informationen, die Patient:innen über die Ordination vorab zu Verfügung stehen müssen. Im §21 „Zugang zur ärztlichen Behandlung und Diagnosestellung“ ist festgehalten, dass ein strukturiertes System zur Terminvergabe zu existieren hat. Klare und verständliche Kommunikation und Aufklärung spielen ebenso eine gewichtige Rolle, wie auch die Infektionsprävention durch entsprechende Hygieneregelungen. Sollten bei einer Stichprobenüberprüfung durch Peers Mängel zu Tage treten, werden diese zunächst in einem kollegialen Gespräch erörtert und die Behebung dieser thematisiert. Im Impfresolution: Im Einsatz für sicheres Impfen

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