Cover Ærzte Steiermark || 07_08|2024 9 Christoph Schwalb Martin Novak Wo sehen Sie Herausforderungen in der Qualitätssicherung von Ordinationen? Eglau: Die Qualitätssicherung in Ordinationen ist vom Ablauf her in der QS-VO 2024 neu festgelegt. Die Selbstevaluierung und die sich daraus möglicherweise ergebende Mängelbehebung läuft wie bisher in der ÖQMED, die Organisation der Stichprobenüberprüfung durch Peers sowie eine daraus resultierende Mängelbehebung im BIQG. Eine Herausforderung sehen wir in der Akquirierung von ausreichend Peers für die Überp r ü f u n g e n der Ordinationen und wir möchten auf Seite von 1 5 me en rprüft, geprüft Zustand, ume und Sie unter Dr. Karin Eglau (BIQG) Paul Baumer (ÖQMed) Start in den Bundesländern Steiermark und Salzburg Die Zuständigkeiten für die Evaluierung von ärztlichen Ordinationen wurde mit der im April 2024 erlassenen, neuen Qualitätssicherungsverordnung 2024 etwas geändert. Für die Selbstevaluierung aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte einschließlich Gruppenpraxen ist weiterhin die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMed) zuständig. Die stichprobenartigen Ordinationsbesuche durch Peers (erfahrene Ärztinnen und Ärzte) organisiert das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG), ein Geschäftsbereich der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG). Die Evaluierung startet nach Inkrafttreten der neuen Verordnung in der Steiermark und in Salzburg. Für die evaluierten Ärztinnen und Ärzte sollte sich dadurch kaum etwas ändern. Das versichern auch die Verantwortlichen in BIQG und ÖQMed im AERZTE Steiermark-Gespräch. Fotos: Ett, Weiss, Adobe Stock
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