AERZTE Steiermark 6 | 2024

angestellte Ärztinnen und ärzte wÆrzte Steiermark || 06|2024 47 Elternteil vorhanden ist oder wenn der zweite Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat. Neu ist auch, dass eine Elternteilzeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes konsumiert bzw. vereinbart werden kann. Obwohl der Zeitraum für die mögliche Konsumation um ein Jahr ausgedehnt wurde, hat sich bezüglich der maximalen Dauer der gesetzlichen Elternteilzeit nichts geändert. Pro Kind hat man bis zum achten Lebensjahr des Kindes für maximal sieben Jahre (abzüglich der Zeiten des Beschäftigungsverbotes und Karenzzeiten für dasselbe Kind) einen Anspruch auf Elternteilzeit. Arbeitsverbot im Mutterschutz Bereits in der Schwangerschaft gibt es zahlreiche Einschränkungen betreffend die Arbeitsweise und den Arbeitsplatz: Dazu gehören etwa, dass Arbeiten im Stehen nach Ablauf der 20. Schwangerschaftswoche von mehr als vier Stunden pro Tag, aber auch Arbeiten im ständigen Sitzen nicht mehr erlaubt sind. Auch dürfen Schwangere maximal 9 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Und es gibt ein grundsätzliches Verbot der Nachtarbeit. Ein generelles Arbeitsverbot gilt im Mutterschutz: 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt dürfen (werdende) Mütter nicht beschäftigt werden, auch wenn sie selbst arbeiten möchten. Für werdende Mütter gibt es ein breites Spektrum an finanziellen Hilfen zur Linderung des Einkommensentfalls. Die Juristin Polanec erklärte auch ganz genau, Das Angebot der Kurie an die angestellten Ärztinnen und Ärzte (links das Beratungsteam der Infoveranstaltung) gibt es auch online. Dazu einfach dem QR-Code unten folgen … wie welche finanziellen Hilfen beantragt werden müssen. Diverse komplexe Konstellationen würden jedenfalls eine Einzelfallberatung sinnvoll machen, erklärte sie. Neben dem staatlichen Wochengeld gibt es auch das Wochengeld des ärztlichen Wohlfahrtsfonds, das aber gesondert zu beantragen ist. Das Antragsformular dazu gibt es im Downloadcenter unter: www.aekstmk.or.at/471 Ansprechpartnerin für das Wochengeld des Wohlfahrtsfonds ist Sabine Steirer. Sie ist unter 0316/8044-65 oder per E-mail (wf f@aekstmk.or.at) erreichbar. Anträge zeitgerecht stellen Auf allgemeine (nicht nur den ärztlichen Bereich betreffende) Themen ging die Arbeiterkammerexpertin LiebmannKiss ein. Was ist etwa zu tun, um sich den Familienzeitbonus („bezahlten Papamonat“) zu sichern? Darauf gibt es zwar einen Rechtsanspruch, er muss aber zeitgerecht beantragt werden. Ein weiteres wichtiges Thema ist das Kinderbetreuungsgeld, das an den Bezug der Familienbeihilfe geknüpft ist. Auch dafür gelten spezielle Fristen und Notwendigkeiten. Wichtig ist, sich die unterschiedlichen Systeme genau anzusehen. Für Ärzt:innen ist fast immer die einkommensabhängige Variante die vorteilhafteste. Dann gibt es noch den Partnerschaftsbonus, das Karenzbildungskonto, dazu steuerliche Möglichkeiten... Informiert zu sein, zahlt sich also aus – im wahrsten Sinne des Wortes. Informationsmöglichkeiten in der Ärztekammer: angestellte.aerzte@aekstmk.or.at Mag. Isabell Polanec, Tel. 0316 / 8044 45 Für vertiefende Informationen einfach www.aekstmk. or.at/669 öffnen oder den QR-Code nutzen. Damit geht es zum Servicebereich der Kurie angestellte Ärztinnen und Ärzte.

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