46 Ærzte Steiermark || 06|2024 Angestellte Ärztinnen & Ärzte Mutterschutz, Wochengeld, Papamonat, Karenz, Elterntei lzeit, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus … Wohl kaum jemand hat diese und viele weitere Begriffe nicht schon gehört. Aber worum es jeweils im Detail geht – Dauer, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen u.Ä.m. – ist oft unklar. Bei einer Informationsveranstaltung in der Veranstaltung Schwangerschaft & Kind Fotos: Ärztekammer Steiermark, Schiffer Ärztekammer Steiermark, die gemeinsam mit der AK Steiermark veranstaltet wurde, gab es profunde Antworten. Zwei Fachfrauen referierten – die Ärztekammerjuristin Isabell Polanec und ihre Kollegin Bianca Liebmann-Kiss, ihres Zeichens Referentin der Abteilung Frauen und Gleichstellung der Arbeiterkammer Steiermark. Polanec wies gleich einleitend auf die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige hin, die zu Gesetzesänderungen in Österreich geführt hatte. Die meisten dieser Änderungen traten mit 1. November 2023 in Kraft. Insbesondere die Änderungen bezüglich der Konsumat ion von Elternkarenzen und Elternteilzeiten wurden im Rahmen dieser Veranstaltung thematisiert. Einen Anspruch auf die volle Karenzdauer bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes gibt es grundsätzlich nur noch dann, wenn jeder Elternteil mindestens zwei Monate in Karenz geht. Ausnahmen greifen für Alleinerzieher bzw. wenn kein zweiter Was müssen Ärztinnen und Ärzte beachten, wenn Nachwuchs ins Haus steht? Antworten gab es bei einer Informationsveranstaltung in der Ärztekammer, die in Kooperation mit der Arbeiterkammer durchgeführt wurde. Sie war nicht nur für Angestellte interessant. Für (werdende) Mamas und Papas gibt es eine Vielzahl staatlicher und nichtstaatlicher Hilfen. Aber nur wer Bescheid weiß, kann sie optimal für sich nutzen. Im Bild von links nach rechts: AK-Fachfrau Liebmann-Kiss, Ärztekammerexpertin Isabell Polanec, Kurienobmann Gerhard Posch und Kurienmanager Bernd Niehs.
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