wirtschaft&Erfolg 38 Ærzte Steiermark || 06|2024 Der Schutz im Fall einer Berufsunfähigkeit ist ab dem ersten Tag der Eintragung in die Ärzteliste und Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds automatischer Bestandteil der Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds – ohne dass sich die Ärztinnen und Ärzte zusätzlich darum kümmern müssen. Die Invaliditätsversorgung wird gewährt, wenn die Ärztin/der Arzt aufgrund eines körperlichen oder geistigen Gebrechens nicht mehr in der Lage ist, den ärztlichen Beruf dauernd oder vorübergehend auszuüben. Die Invalidität bezieht sich somit rein auf die Ausübung des ärztlichen Berufes. Der große Vorteil der Invaliditätsversorgung seitens des Wohlfahrtsfonds besteht somit darin, dass es einerseits keine Verweisung auf andere Berufe im Gesundheitswesen gibt und andererseits auch keine Wartezeit. Im Gegensatz dazu muss man u. a. im staatlichen System über fünf Versicherungsjahre in den letzten zehn Jahren nachweisen, damit die staatliche Berufsunfähigkeitspension überhaupt gewährt wird. Zusätzlich wird geprüft, ob eine berufliche oder medizinische Rehabilitation zweckmäßig oder zumutbar ist, denn dann erhält man ein Schutz bei Berufsunfähigkeit Die Invaliditätsversorgung: Ab dem ersten Tag der Eintragung in die Ärzteliste sind steirische Ärztinnen und Ärzte gegen finanzielle Auswirkungen einer Berufsunfähigkeit geschützt. zeitlich befristetes Umschulungs- oder Rehabilitationsgeld. Im Falle einer Invalidität gibt es zusätzlich auch eine Unterstützung für minderjährige bzw. volljährige Kinder max. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, sofern sich diese noch in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden. Die Invaliditätsversorgung selbst kann dauerhaft oder auch befristet gewährt werden, wobei die vorübergehende Berufsunfähigkeit zumindest für einen Zeitraum von drei Monaten durchgehend bestehen muss. Besteht die vorübergehende Berufsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum als zwölf Monate und ist für diesen Zeitraum die KrankenbeihilFoto: Shutterstock
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