Reihungsrichtlinie Angelika Falb Am 1.7.2024 treten folgende Änderungen in Kraft: § 4 Streichung und Wiedereintragung Bei Annahme eines Kassenvertrages wurde die Einzelvertragsärztin/der Einzelvertragsarzt bisher mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertragsverhältnisses aus sämtlichen Reihungsräumen, in welchen sie/er gereiht war, gestrichen. Ab 1. 7. 2024 erfolgt eine Streichung nur noch aus der Liste jenes Reihungsraumes, in welchem die Vertragsarztstelle angetreten wird. § 5 Ausschreibung Bislang erfolgte die Ausschreibung im Magazin AERZTE Steiermark der Ärztekammer. In Zukunft wird die Ausschreibung auf der Homepage der Ärztekammer rechtswirksam veröffentlicht. § 8 Fachliche Eignung Anstellung in der Ordination – erweiterte Stellvertretung Neu aufgenommen wurde die Regelung, dass zusätzlich zu den sonstigen Punkten aus der fachlichen Eignung (Anstellung, Niederlassung, Vertretung) 4 Punkte generiert werden können, wenn eine Tätigkeit als angestellte Ärztin/ angestellter Arzt oder erweiterte Stellvertreterin/erweiterter Stellvertreter in der Ordination der Planstellenvorgängerin/des Planstellenvorgängers nachgewiesen werden kann, sofern die Tätigkeit unmittelbar vor Ende der Bewerbungsfrist durchgehend mindestens 2 Jahre angedauert hat. Mutterschutz Es werden nun auch die Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes angerechnet. § 9 Zusätzliche fachliche Qualifikation – Fortbildung, Diplome Neben den ÖÄK Diplomen und Zertifikaten werden ab 1.7.2024 auch alle ÖÄK-CPDs mit jeweils 2 Punkten angerechnet. Weiterhin können maximal 14 Punkte über Fortbildungen generiert werden. § 10 Zeitpunkt der Eintragung in die Die Reihungsrichtlinie wurde umfassend reformiert. Eine wichtige Neuerung ist, dass die durch eine Anstellung Arzt bei Arzt oder erweiterte Stellvertretung erworbene Kenntnis der Patient:innen nun wertvolle Punkte bringt. Das ist nur eine von vielen Neuerungen, die ab 1. Juli 2024 gelten. Reihung – alle Neuerungen Reihungsliste Punkte aus der Reihung: Ab 1.7.2024 erhalten auch BewerberinnenundBewerber Punkte aus der Reihungsposition, welche erst mit der Bewerbung ihre Reihung in der jeweiligen Reihungsliste begründen. Erfolglose Bewerbungen: Die Regelung, wonach Bewerberinnen und Bewerber für erfolglose Bewerbungen 0,5 Punkte pro Bewerbung (maximal 5 Punkte) erreichen konnten, wurde ersatzlos gestrichen. Ab 1.7.2024 werden keine Punkte aufgrund erfolgloser Bewerbungen mehr angerechnet. Dadurch fällt für Ärztinnen und Ärzte der durch diese Bepunktungslogik implizierte Druck weg sich auch auf Planstellen zu bewerben, die man eigentlich gar nicht erhalten wollte. § 12 Nachweise Dienstzeitbestätigungen: Da es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit der exakten Angabe der Dienstzeiten auf den Bewerbungsbögen gab, ist es ab 1.7.2024 erforderlich, der Bewerbung Dienstzeitbestätigungen der jeweiligen Dienstgeber beizulegen. Aus diesen muss sich das Stundenmaß der Anstellung, das Fach in welchem die Ärztin/der Arzt tätig war und die Berufsbezeichnung ergeben. Auch allfällige Mutterschutzzeiten sind entsprechend nachzuweisen. Vertretungsbestätigungen: Es ist darauf zu achten, dass vorgelegte Vertretungsbestätigungen an die Ärztekammer Steiermark von der vertretenen Ärztin/vom vertretenen Arzt unterzeichnet werden und dass sämtliche Tage, an denen die Vertretung erfolgt ist, exakt und jeweils extra mit dem jeweiligen Datum angeführt werden. Für die Vorlage der Vertretungsbestätigungen an die Ärztekammer Steiermark gelten folgende Fristen: Vertretungen im 1. Quartal: bis zum 15. 4. Vertretungen im 2. Quartal: bis zum 15. 6. Vertretungen im 3. Quartal: bis zum 15. 10. Vertretungen im 4. Quartal: bis zum 15. 1. Verspätet eingelangte Vertretungsmeldungen werden nicht angerechnet. § 13 Bewertung – Auswahl Wir weisen darauf hin, dass den Bewerberinnen und Bewerbern das Ergebnis der Reihung erst mitgeteilt werden kann, wenn die Berechnung sowohl in der Ärztekammer als auch von der ÖGK abgeschlossen wurde. Erst wenn zwischen der Ärztekammer und der ÖGK Einvernehmen über die Reihung hergestellt wurde, können die Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis informiert werden. Siehe auch Seite 51 ff. Dr. Angelika Falb LL.M. Abteilung Rechts-, Beschwerde- und Disziplinarsachen in der Ärztekammer für Steiermark Foto: Adobe Stock 28 Ærzte Steiermark || 06|2024
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