24 Ærzte Steiermark || 06|2024 recht Klägerin als gerechtfertigt. Die Kündigung führte aber zu einer massiven Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen der Klägerin (prognostizierte Arbeitslosigkeit von mindestens einem Jahr; erwartete Einkommenseinbuße an einem neuen Arbeitsplatz von 14–20 %). Rechtliche Beurteilung Das OLG Wien (25.10.2023, 10 Ra 93/23d) führte aus, dass bei älteren Arbeitnehmern eine vieljährige ununterbrochene Beschäftigung im Betrieb (hier: über 15 Jahre) sowie die wegen des höheren Lebensalters zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit zu berücksichtigen (vgl. § 105 Abs 3 ArbVG) sind. BeidemVerhaltenderKlägerin handelt es sich zweifelsohne um eine die betrieblichen Interessen nachteilig berührende Pf l ichtenverletzung. Auch bei Mitberücksichtigung der vorherigen diversen Zwischenfälle und Verwarnungen könnte dieses Fehlverhalten allenfalls die Kündigung eines wirtschaftlich ähnlich beeinträchtigten jüngeren Arbeitnehmers überwiegend rechtfertigen. Bei der zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses bereits im 59. Lebensjahr befindlichen Klägerin überwog für das Oberlandesgericht Wien aber noch die massive Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen die nachteiligen Folgen aufseiten des Arbeitgebers. Der Anfechtungsklage wegen Sozialwidrigkeit war stattzugeben, die Kündigung war somit rechtsunwirksam. Ableitungen für den ärztlichen Alltag Bei Arbeitnehmern im fortgeschrittenen Alter ist die rechtliche Toleranz bei Pflichtwidrigkeiten etwas höher als bei Jüngeren. Wo bei einem Jüngeren eine Pflichtwidrigkeit bereits eine gerechtfertigte Kündigung darstellen kann, ist dies bei einem älteren Arbeitnehmer womöglich gerade noch nicht der Fall. Dies ist jedoch kein Freibrief für vorschriftswidriges Verhalten, sondern soll der Sensibilisierung sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite dienen, da die Grenzziehung fließend ist und stets eine gerichtliche Abwägung im Einzelfall darstellt. Mag. Isabell Polanec Abteilung Rechts-, Beschwerde- und Disziplinarsachen in der Ärztekammer für Steiermark Mag. Dr. Stefan Kaltenbeck, Bakk., ist stv. Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für Steiermark. Masern sind sehr ansteckend. Auch für Healthcareworker. Ohne Impfung erkranken 95 von 100 Menschen. Bei 10 von 100 MasernFällen ist mit schweren Folgeerkrankungen zu rechnen. Die Masern-Impfung schützt. Verlässlich. Bitte denken Sie an Ihren Impfschutz – und an den Ihrer MitarbeiterInnen! Gratis für Menschen jeden Alters! Fotolia „Bei jüngeren Arbeitnehmern können bereits kleinere Pflichtwidrigkeiten und Richtlinienverletzungen gerechtfertigte Kündigungsgründe darstellen.“ Stefan Kaltenbeck
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=