’2 52 Vergangenheit erzielten Ergebnisse. Daraus lassen sich keine Rückschlüsse auf zukünftige Ergebnisse ableiten. Da der Kapitalmarkt Schwankungen unterliegt, kann für die Zukunft auch nicht automatisch von gleichbleibenden Erträgen ausgegangen werden. Um die Performance des WFF auch richtig einordnen zu können, wird diese – sowohl bezogen auf einzelne Asset Klassen als auch in der Gesamtheit – mit ähnlichen Mandaten/Fonds sowie auch mit Pensionskassen verglichen. Weiters wird die strategische Ausrichtung laufend evaluiert und bei Bedarf angepasst. IV. Valorisierung der Leistungen Erhöhungen der Pensionsleistungen sind nur dann möglich, wenn ein Ertrag über dem Rechnungszins erzielt wird, d. h. ein Ertrag von über 2,50 % p.a., wobei auch weitere Faktoren eine bedeutende Rolle spielen, nämlich die Vorgaben der aktuell gültigen Sterbetafeln, die Veränderungen in der Langlebigkeit und ggf. auch ein geändertes Marktumfeld. Deshalb werden vor Entscheidungen über Leistungserhöhungen stets auch Empfehlungen seitens der Versicherungsmathematik eingeholt, damit Leistungserhöhungen nicht zu Lasten von künftigen Generationen gehen. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation im Kalenderjahr 2022 konnten keine zusätzlichen rückwirkenden Erhöhungen der Pensionsleistungen beschlossen werden. Da das Veranlagungsergebnis im 3. Quartal 2023 deutlich besser ausgefallen ist und die Wahrscheinlichkeit aus derzeitiger Sicht hinreichend hoch ist, dass der Jahreszielertrag von 4 % erreicht werden kann, können entsprechende Erhöhungen der Pensionsleistungen für 2024 gewährt werden, auch wenn weiterhin mit Marktvolatilitäten zu rechnen ist. FAQ’s zur Vermögensveranlagung und Valorisierung von Pensionsleistungen Wer ist für die Vermögensverwaltung des WFF zuständig? Das Ärztegesetz gibt diesbezüglich klare Vorgaben, es ist der Verwaltungsausschuss (VA). Entscheiden die Mitglieder des VA, in welche dezidierten Aktien oder Anleihen investiert wird, d.h. ob bspw. Aktien einer bestimmten Firma gekauft werden? Nein, der Verwaltungsausschuss verwaltet Sondervermögen und handelt nicht mit Wertpapieren. Er vergibt Mandate an externe Veranlagungsspezialisten. Diese haben im Rahmen der Strategischen Asset Allokation genaue Vorgaben in Bezug auf Asset Klassen, Zielertrag, Wertsicherung, Risiko, udgl. In das Tagesgeschäft der Veranlagungsspezialisten und Fondsmanager greift der VA natürlich nicht ein. In welchen Städten besitzt der WFF Immobilien oder ist an diesen beteiligt? Der VA orientiert sich an Empfehlungen auf Basis der Immobilienportfolioanalyse, die von sachkundigen Experten erstellt und kontinuierlich evaluiert werden. Die Immobilien konzentrieren sich dabei auf die Standorte Graz, Wien und Hamburg. Was bedeutet ein Rechnungszins von 2,50 % p.a.? Mit dem Rechnungszins werden Pensionsleistungen, die man sich auf Grund der Beiträge erwarten kann, oder auch jene Beiträge errechnet, die voraussichtlich nötig sind, um eine bestimmte Pensionsleistung zu erreichen. Der Rechnungszins entspricht jenem Veranlagungsergebnis, das pro Jahr erwirtschaftet werden muss, damit die Pensionsleistungen gleich bleiben können. Das bedeutet, dass der Wohlfahrtsfonds 2,50 % p.a. an Ertrag (im Durchschnitt) erzielen muss, damit die Pensionsleistungen gleich hoch bleiben können. Was bedeutet ein Zielertrag von 4 % p.a.? Mittel- und langfristig wird eine Performance von 4,0 % p.a. nach Kosten angestrebt. Solange der definierte Zielertrag im langfristigen Durchschnitt erreicht wird, können Schwankungen in den einzelnen Kalenderjahren akzeptiert werden ohne dass sie zu einer Anpassung führen. Ab welchem Ertrag ist eine Valorisierung der Leistung grds. möglich? Wenn ein höheres Ergebnis als der Rechnungszins erzielt wird, können Pensionen erhöht oder die Rückstellung für „schwierige“ Veranlagungsjahre (dies ist die sog. Schwankungsrückstellung) aufgestockt werden. Beispiel: Ein Veranlagungsergebnis von 3 % würde eine Pensionserhöhung von 0,50 % ermöglichen. (3 % Ertrag minus 2,50 % Rechnungszins ergibt eine Differenz von 0,50 %.) Spielen andere Faktoren neben dem Rechnungszins und dem Zielertrag eine Rolle bei der Festlegung der Leistungserhöhungen? Ja. Die Lebenserwartung wird alle 8 bis 9 Jahre durch die sog. Sterbetafeln angepasst. Damit verbundene Änderungen in der Langlebigkeit können auch zu einem höheren Kapitalbedarf führen, der durch Rückstellungen von Veranlagungserträgen in der Schwankungsrückstellung finanziert wird. Hat die Inflation (VPI oder HVPI) des abgelaufenen Jahres einen Einfluss auf Leistungserhöhungen? Nein, da die Inflation in keinerlei Zusammenhang mit den tatsächlichen Veranlagungserträgen steht. Die langjährige durchschnittliche Inflation (VPI von 1,50 %) ist in das Modell des WFF insofern eingeflossen, als dass sie die Differenz zwischen Rechnungszins (2,50 % p.a.) und Zielertrag (4 % p.a.) darstellt. Fließen die Veranlagungsergebnisse zur Gänze in den WFF? Ja. Im Gegensatz zu börsennotierten Unternehmen müssen keine Dritten in Form von Dividenden o.ä. befriedigt werden. Die Erträge kommen somit zur Gänze den steirischen Ärzt:innen und Zahnärzt:innen zu Gute.
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