Ärztekammer Steiermark – Leistungsbericht_2023

’2 – und gegebenenfalls Anpassungen dieser Vereinbarung vornehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Qualität, der Umfang und die Kontinuität der ärztlichen Sachleistungsversorgung gewährleistet bleiben. „Anpassungen aufgrund der gemachten Erfahrungen sind natürlich denkbar, aber ich bin durchaus stolz, dass wir diesen jahrzehntelangen Wunsch der Kolleg:innenschaft nun umsetzen können und die Vier-Tage-Woche bleiben wird“, zeigte sich der kassenärztliche Refernt der Ärztekammer, Alexander Moussa, überzeugt. Man habe in intensiven Verhandlungen mit der ÖGK alles getan, um die Rahmenbedingungen für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte, aber auch die ärztlich zu versorgende Bevölkerung, bestmöglich zu gestalten. Auch Dietmar Bayer, der Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer Steiermark, sah in der Vier-Tage-Woche einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der kassenärztlichen Situation in der Steiermark. Voraussetzungen für die 4-Tage-Woche: • Ordinationsöffnungszeiten von mindestens 23 Stunden an 4Werktagen • Davon mindestens 2 Nachmittage bis 18:30 Uhr • Für Samstagsordinationen imAusmaß von mindestens 4 Stunden kann eine Nachmittagsordination auf 15:30 Uhr reduziert werden. • Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit und damit die Sachleistungsversorgung darf sich durch die 4-TageWoche nicht reduzieren. 26 dazu an den Tagesrandzeiten. Um das zu erleichtern, wird die Mindestöffnungszeit der Ordination 23 Stunden an vier Tagen betragen, statt 20 Stunden an fünf Tagen. Die echte Arbeitszeit, so die Zusatzvereinbarung, darf sich durch weniger Arbeitstage nicht reduzieren, auch die Versorgungsleistungen müssen gleich bleiben. Alle Ärzt:innen in der jeweiligen Versorgungsregion haben Vorteile, wie der kassenärztliche Referent in der Ärztekammer Steiermark, Alexander Moussa, betonte. Denn das Konzept sieht auch vor, dass die ÖGK-Ärzt:innen abwechselnd an bestimmten Tagen ihre Ordination geöffnet halten können. „Es gibt ein hohes Maß an Flexibilität für die beteiligten Ärzt:innen“, hob Moussa hervor. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich, wenn dies in der Versorgungsregion gewünscht ist, die beteiligten Ärzt:innen abwechseln können und nicht immer dieselbe Praxis eine Abendordination anbieten muss. Sollte sich herausstellen, dass die Vier-TageWoche nicht den gewünschten Erfolg bringt, kann ärzt:innenseitig zum Monatsende die Rückkehr zur „alten“ Fünf-Tage-Woche beantragt werden. Das Projekt ist vorerst auf fünf Jahre befristet, es läuft mit Ende Dezember 2028 aus. Ärztekammer Steiermark und ÖGK werden spätestens bis Ende 2025 die Auswirkungen der Umsetzung der Vier-Tage-Woche für niedergelassene Ärzt:innen sowie die gesamte Versorgungssituation überprüfen – z. B. leichtere Nachbesetzung von Vertragsarztstellen, Fallentwicklungen, Rückmeldungen aus der Bevölkerung Alexander Moussa, Kassenärztlicher Referent: „Es gibt ein hohes Maß an Flexibilität für die beteiligten Ärzt:innen (...) ich bin durchaus stolz, dass wir diesen jahrzehntelangen Wunsch der Kolleg:innenschaft nun umsetzen können.“

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