23 23 gen gab. Sie werden aber glücklicherweise weniger. Die Kooperationsbereitschaft aller Partner und der Wille zum gemeinsamen Anpacken steigen. Vielleicht gehört das öfter gesagt.“ Faires Storno Eine kleine, aber dennoch wirksame Maßnahme, um sorgsam mit der Ressource ärztlicher Zeit umzugehen und um Wartezeiten für Patient:innen zu vermeiden, waren Stornogebühren für Patient:innen, die vereinbarte Termine unabgesagt verstreichen lassen. Fixierte Arzttermine nicht rechtzeitig abzusagen „bedeutet verlorene Zeit für die betroffene Ärztin bzw. den betroffenen Arzt, ist aber auch äußerst rücksichtslos gegenüber anderen Patient:innen, die diesen Termin brauchen würden“, sagte Dietmar Bayer, Obmann der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen der Steiermark und Vizepräsident der Ärztekammer Steiermark. Mit Präsident Michael Sacherer hoffte er auf die erzieherische Wirkung von Stornogebühren, die rechtlich als „angemessene Entschädigung“ kein Problem darstellen, auf die hinzuweisen nach juristischer Einschätzung nicht nötig, aber denoch sinnvoll sei. 78 Stunden mehr ärztliche Hilfe am Wochenende Einer weiteren Initiative der Ärztekammer Steiermark zum Jahresanfang 2023 war die Ausweitung der Bereitschaftsdienste zu verdanken: Der ärztliche Bereitschaftsdienst wurde an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen um Nachmittagsordinationen von 15 bis 18 Uhr in allen 26 Bereitschaftsdienstregionen (außer Graz) verstärkt. Die vorerst bis 31. März geltende Regelung sollte die Konzentration der Notfallpatient:innen auf den Vormittag lockern und die Spitäler entlasten. Für drei Stunden gab es eine Pauschale von 70 Euro, die Abwicklung erfolgte über die Gesundheitsversorgungsgesellschaft GVG des Landes Steiermark. Diese Initiative wurde trotz Bemühungen der Ärztekammer aber nicht über den Sommer hinaus verlängert ÖGK-Tarifverhandlungen 22–24: Bahnbrechende Vereinbarung Mit umfangreichen Vorbereitungen und einem breiten und kompetenten Verhandlungsteam konnte 2023 ein hervorragendes Ergebnis – das beste aller Bundesländer – für die niedergelassene Ärzteschaft in der Steiermark erzielt werden. Ausverhandelt wurden eine tarifwirksame Honorarerhöhung von 6,2 Prozent für 2022, 5 Prozent Erhöhung für 2023 sowie 2 Prozent für 2024 und zusätzlich eine nicht tarifwirksame Einmalzahlung von 5,5 Millionen Euro. Wesentliche Zielsetzung der Verhandlungen war es, neben den quantitativen Effekten auch strukturelle Verbesserungen zu erreichen. Auch dabei sind 2023 bahnbrechende Vereinbarungen gelungen: � Ausbau der Sachleistungsversorgung durch Schaffung von bis zu acht neuen Planstellen bis 2024 � Abschluss der Telemedizinvereinbarung � Ermöglichung der 4-Tage-Woche für Ordinationen � Start von Projekten wie Starterordinationen, Niederlassungsinitiativen speziell für junge Ärzt:innen, gemeinsame Servicestelle für Vertragspartner:innen, Vereinbarung von mit IZF-Mitteln finanzierten Projekten zur Gründung von Erstversorgungsordinationen, Initiativen Honorarerhöhungen: + 6,2 % für 2022 + 5,0 % für 2023 + 55 Mio. EUR tarifwirksame Einmalzahlung „Zusätzliches Honorarvolumen von 24,8 Millionen für die Ärzt:innen. Das ist das höchste Volumen seit drei Jahrzehnten“, so der ÄK-Vizepräsident und Kurien-Obmann Dietmar Bayer.
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