AERZTE Steiermark | Juni 2023

44 Ærzte Steiermark || 06|2023 niedergelassene Ärztinnen und ärzte Fotos: Schiffer (2), beigestellt e-card: Konsultationen und mehr speichert haben (Ansprechpartner für die Fehlerliste ist Ihre EDV-Firma). Holen Sie das bis zum 14. des dem Quartal darauffolgenden Monats unbedingt nach, ansonsten werden Ihre erbrachten Leistungen im Zuge der Honorarabrechnung nicht honoriert. Für das Nachstecken können Sie einfach die Admin-card verwenden. Die Patienten/ Patientinnen diesbezüglich nochmals in die Ordination kommen zu lassen, um die e-card verwenden zu können, ist nicht notwendig! Admin-card Limit In der Steiermark gibt es kein Limit, bis zu welchem Sie Admin-card Konsultationen durchführen können, Leistungen honoriert werden oder ähnliches, wobei in erster Linie natürlich die e-card des Patienten/der Patientin zu verwenden ist. Auch kommt für al le Behandlungsfäl le, egal ob mit e- oder Admincard gesteckt, der gleiche Tarif zur Anwendung. Änderung der Konsultationsart Sol lten Sie bei einem Patienten/bei einer Patientin versehentlich beispielsweise die Konsultation „VN“ (Vorsorgeuntersuchung) stecken, wobei aber vielleicht ein „RF“ (Regelfall) gemeint war, können nur Sie diese Konsulnacherfassen, erhält der Patient/die Patientin den Behandlungsbeitrag zurück und Sie verrechnen die erbrachten Leistungen mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger. b) Der Patient/die Patientin gibt Ihnen seine/ihre Sozialversicherungsnummer bekannt. Sie überprüfen die Identität der Person mit der Kontrolle eines gültigen Lichtbi ldausweises und speichern eine Konsultation unter Verwendung der Admin-card und manueller Eingabe der Sozialversicherungsnummer. Nachstecken der e-card Das Nachstecken der e-card/ Admin-card ist immer bis zum 14. des dem Quartal darauffolgenden Monats möglich (bis 14. Juli für das 2. Quartal des Jahres, bis zum 14. Oktober für das 3. Quartal des Jahres usw.). Danach ist ein nachstecken ausgeschlossen. Sehr viele EDV-Systeme bieten eine sogenannte „Fehlerliste“ an. Diese Liste zeigt an, bei welchen Patienten/ Patientinnen Sie keine e-card/ Admin-card Konsultation geIst das nicht der Fall, werden die erbrachten Leistungen ausnahmslos gestrichen (lt. ecard Gesamtvertrag § 4, Abs. 3). Ausgenommen davon sind natürlich Behandlungsfälle, bei welchen die Patient:innen über keine e-card verfügen (Neugeborene, Auslandsbetreute Versicherte usw.) und Sie dementsprechend keine Konsultation durchführen können. Nachfolgend f inden Sie einige Informationen rund um die e-card und um das e-card System. Vorgehen bei Nichtvorlage der e-card Sol lten Pat ienten/Pat ientinnen über eine e-card verfügen, diese aber nicht dabei haben, gibt es 2 Möglichkeiten, wie Sie in der Ordination darauf reagieren können: a)Sie heben einen Behandlungsbeitrag (Empfehlung 30 €) für die stattfindende Behandlung vom Pat ienten/von der Patientin ein. Bringt der Patient/die Patientin im Abrechnungszeitraum die e-card nach und Sie können eine Konsultation im e-card System Abrechnungs Service Steiermark KASSENCHECK Seit Einführung der e-card im Jahr 2005 prüfen die Versicherungsträger, ob bei den zur Abrechnung eingereichten Patient:innen zumindest 1 x im Abrechnungszeitraum eine ecard- oder Admin-card (früher o-card)-Konsultation im e-card-System gespeichert wurde. Alexander Moussa Gerd Wonisch Markus Huber Kassenvertragsärzte müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung melden. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patientenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekammer Steiermark und auf ordinationen.st

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