AERZTE Steiermark | Oktober 2022

niedergelassene Ärztinnen und ärzte Impfen, testen, behandeln geht jetzt leichter Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eine zentrale Rolle inne. Sie impfen, testen und sind diejenigen, die eine Behandlung einleiten. das Gesundheitsministerium im Herbst eine umfassende COVID-19- und al lgemeine Impf kampagne im Zusammenwirken mit der ÖÄK plant. Was ist vorgesehen? Das BMSGPK wird alle Ordinationen in Österreich mit Informationsfoldern und anderen Werbemitteln zur Weitergabe an die Patient*innen ausstatten. Von den regionalen Schulbehörden sollen Informationsveranstaltungen zu Corona-Themen in Schulen organisiert werden. Zu diesen Veranstaltungen sollen Ärzt*innen eingeladen werden, um auf Honorarbasis entsprechende Vorträge zu halten. Das BMSGPK und die ÖÄK haben sich darauf verständigt, ein Konzept für Impfwochen in den Ordinationen zu erarbeiten. In diesem Rahmen sol len al le Impfungen angeboten werden. Details stehen noch nicht fest. Seit 20. September gibt es für die Omikron-Variante des SARS-COV-2-Virus optimierten Impfstoff bei den meisten niedergelassenen Impfärzt innen und Impfärzten der Steiermark – rund 500 an der Zahl. Das ist eine gute Nachricht für Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig wurde auch der Verrechnungsvorgang vereinfacht: Für alle Auffrischungsimpfungen gibt es eine einheitliche Verrechnungsposition (COVIA) – unabhängig davon, welche es ist. Differenziert wird nur zur Grundimmunisierung, die bekanntlich aus zwei Impfungen (COVI1 und COVI2) besteht. Das ist aber nicht die einzige gute Nachricht: Für ein Aufklärungsgespräch für COVID-19-Therapeutika wurde eine eigene Leistungsposition geschaffen, um dem Mehraufwand (Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Risikostellung etc.) zu entsprechen. Diese Position kann zusätzlich zum kurativen Honoraranspruch pro Gespräch (unabhängig von einer allfälligen Verordnung) mit der Sozialversicherung abgerechnet werden. Das Honorar beträgt 12 Euro (zusätzlich). Antigentests bei „Risiko“-Patient*innen ohne Symptome Ebenso können auch bei asymptomat ischen Risikopatientinnen und -patienten (laut COVID-19-Risikogruppenverordnung, dazu zählen Personen, die an Diabetes mellitus erkrankt sind oder einen BMI ≥ 30 haben), aber auch alle, die das 60. Lebensjahr vol lendet haben, Corona-Antigentests gemacht werden. Die Position „Testung von asymptomatischen Risikopatient:innen“ (kurz: COVTE) wird, so wie bei symptomat ischen Pat ientinnen und Patienten, mit 25 Euro honoriert. Einen großen Wermutstropfen gibt es: Wahlärzte bzw. Wahlarztpatientinnen und -patienten sind von der Testung als Kassenleistung ausgenommen. Long Covid: Die Leistung 519LC „24-Stunden-Blutdruckmonitoring bei Long-Covid-Patient*innen“ kann zwar von Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin, nicht aber von Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern verrechnet werden. Aber: Allgemeinmediziner können ein 24-Stunden-Monitoring im Rahmen der bestehenden Limitierung mit der Diagnose Long-Covid sehr wohl berechnen, wenn die Verrechnungsvoraussetzungen laut Honorarordnung bestehen. Info-Kampagne in Arztpraxen Hausärztinnen und -ärzte sind (siehe Artikel rechts) die bei Weitem wichtigsten Ansprechpersonen in allen Gesundheitsfragen. Das liefert auch die Erklärung, warum Illu: Adobe Stock Ærzte Steiermark || 10|2022 45

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