wirtschaft&Erfolg 34 Ærzte Steiermark || 10|2022 Rat und D@ten : Die EDV-Kolumne „Neues“ zum alten Fax Bekanntlich ist die Regelung im Gesundheitstelematikgesetz 2012 (kurz: GTelG), wonach für den Zeitraum der Pandemie erleichterte Vorgaben bei der Übermittlung von Gesundheitsdaten bestanden (unverschlüsselte E-Mails, Fax), mit 30. Juni 2022 ausgelaufen. Ausgenommen davon ist weiterhin das Suchtgiftrezept bis 30. Juni 2023. Wir im Gesundheitssystem Tätigen wissen aber aus leidvoller Erfahrung, wie präsent diese „alte“ Technik weiterhin scheinbar unersetzbarer Bestandteil unseres administrativen Alltags ist: Terminvereinbarungen, Einverständniserklärungen, Befunde und vieles mehr werden zwischen medizinischen Institutionen seit Jahrzehnten in gewohnter Weise kreuz und quer durch das Gesundheitssystem geschickt. Natürlich gibt es viele technische Alternativen, aber es scheint nicht so, als ob „das Gesundheitssystem“ zum derzeitigen Zeitpunkt so rasch den Umstieg schaffen kann. Aus diesem Grund hat sich die Österreichische Ärztekammer beim BMSGPK um Konkretisierung der Regelung und Voraussetzungen der Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten per Fax bemüht – und Antwort erhalten. Neben den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung hinsichtlich Vertraulichkeit und Integrität wird die Rechtslage zur Gesundheitsdatenübermittlung auf Basis des GTelG erläutert, wonach aber dennoch eine Übermittlung per Fax ausnahmsweise möglich ist, sofern die im Gesetz vorgesehenen weiteren Voraussetzungen allesamt vorliegen: 1. Die Faxanschlüsse (einschließlich Ausdruckmöglichkeiten zu Faxanschlüssen, die in EDV-Anlagen installiert sind) sind vor unbefugtem Zugang und Gebrauch geschützt. 2. Die Rufnummern, insbesondere die gespeicherten Rufnummern, werden regelmäßig (insbesondere nach Veränderungen der technischen Einrichtung sowie nach der Neuinstallation von Faxgeräten) nachweislich auf ihre Aktualität geprüft. 3. Automatische Weiterleitungen, außer an die jeweiligen Gesundheitsdiensteanbieter*innen selbst, sind deaktiviert. 4. Die vom Gerät unterstützten Sicherheitsmechanismen werden genützt. 5. Allenfalls verfügbare Fernwartungsfunktionen sind nur für die vereinbarte Dauer der Fernwartung aktiviert. Wann das antiquierte Fax endlich „offline“ geht, ist die große Frage. Schon letztes Jahr scheiterte der Digitalisierungsminister bzw. die Regierung des High-Tech-Landes Japan bei der Abschaffung des Fax, weil die japanischen Beamten sich nicht vom Low-Tech lossagen konnten. Dr. Alexander Moussa ist österreichischer Referent für eHealth in Ordinationen. Alexander Moussa Walter Hoch Der seit längerem diskutierte Begriff der Work-Life-Balance (WLB) hat in jüngster Zeit einen Zwilling erhalten: Quiet Quitting. Quiet Quitting ist selbst in Amerika, woher es stammt, noch kein klar definiertes Phänomen. Daher überrascht es nicht, dass Quiet Quitting auf Deutsch etwas weitschweifig als stille Kündigung, leises Aufhören oder auch Dienst nach Vorschrift übersetzt wird. Klarer ist die Sache bei WLB: Diese zielt, wie bekannt, auf eine sinnvolle Beschränkung der Arbeitszeit zum Zwecke einer genügend langen, großen Entspannung in der Freizeit oder auf flexiblere Arbeitsmodelle. WLB kommt aus dem praktischen Leben und fokussiert die beiden Lebensbereiche Arbeit und Freizeit als Synergie. So können Ärzt*innen Not- oder Überstundendienste ablehnen, weil sie etwa (statt höherer Bezahlung) ein freies Wochenende bevorzugen, wo sie mehr Möglichkeiten für die Familie oder für den Sport zu haben. WLB, Kinderbetreuung, Homeoffice oder eine 4-TageWoche werden immer häufiger bei Stellenausschreibungen versprochen. Wenn sich wie jetzt auf viele Stellen nur wenige Bewerber*innen melden, haben solche „Boni“ für zukünftige Mitarbeiter*innen Gewicht. Arbeitsgrenzen setzen Quiet Quit ting h i ngegen entstand als soziokulturelles Phänomen infolge der „Großen Kündigung“, wo viele Menschen in der Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren oder wegen Burnout selbst kündigten. Offiziel l wahrgenommen wird Quiet Quitting seit Einträgen auf der Video-Plattform TikTok. Dort wiesen vor allem junge amerikanische Arbeitnehmer*innen darauf hin, welche widrigen Bedingungen sie am Arbeitsplatz hinnehmen müssen – aber nicht länger wollen: „Arbeit ist nicht dein Leben, dein Wert als Mensch definiert sich nicht über deine Produktivität“, teilt ein Posting mit mehreren Millionen Aufrufen mit. Und spricht damit die Arbeitnehmer*innen an, die im Job unglücklich, gestresst oder überfordert sind. Quiet Quitting fokussiert primär, wie die Situation am Arbeitsplatz, welche durch das betriebliche Arbeitsethos vorgegeben wird, persönlich empfunden wird. Während bei WLB ein Konsens über den gesundheitsfördernden Ausgleich zwischen Arbeit und Freizeit besteht, gehen die Meinungen zu Quiet Quitt ing v iel s t ä rker Quiet Quitting: Kein Viele Ärzt*innen würden die Belastung an ihrem Arbeitsplatz gerne reduzieren. Aber können sie so einfach dem neuen Trend Quiet Quitting (wörtlich: leises Aufhören) folgen? Foto: Sciffer
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