AERZTE Steiermark | Oktober 2022

wirtschaft&Erfolg Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds (WFF) bildet das zweite Pensionsstandbein neben der staatlichen Pension (SVS oder ASVG bzw. Beamtenpension). Im Gegensatz zur staat l ichen Pension ist das Regelpensionsalter auf Basis der ärztegesetzlichen Vorgaben für alle Geschlechter gleich, Pensionsantritt hinaus fallen keine Beiträge mehr zum Wohlfahrtsfonds an, sondern nur die Ärztekammerumlage (inkl. Fachgruppenbeitrag und Beitrag zur ÖQmed). Bei gänzlicher Einstellung der ärztlichen Tätigkeit besteht die Möglichkeit zur Führung als außerordent liches Mitglied in der Ärzteliste. nämlich das vollendete 65. Lebensjahr. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann – bei Erfüllung der Voraussetzungen – die vorzeitige Altersversorgung beantragt werden, die allerdings mit lebenslangen Abschlägen verbunden ist. Bei Aufrechterhaltung der ärztlichen Tätigkeit über den Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung der Altersversorgung bzw. der vorzeitigen Altersversorgung des WFF vorliegen? Altersversorgung: Voraussetzungen (= ab dem vollendeten 65. Lebensjahr) y Antragstellung im Vorhinein y Vorlage eines Antrags auf bargeldlose Pensionszahlung (Standardformular der Bank; ausgestellt auf den Wohlfahrtsfonds der ÄK Stmk) y Bezahlung sämtlicher Beiträge Die ärztliche Tätigkeit kann über den Pensionsantritt hinaus unverändert aufrecht bleiben. Sämtliche ärztlichen Tätigkeiten (selbständig, unselbständig, mit Kassenvertrag, ohne Kassenvertrag) sind möglich. Vorzeitige Altersversorgung: Voraussetzungen (= Pensionsantritt zwischen dem vollendeten 60. und 65. Lebensjahr) y Antragstellung im Vorhinein y Vorlage eines Antrags auf bargeldlose Pensionszahlung (Standardformular der Bank; ausgestellt auf den Wohlfahrtsfonds der ÄK Stmk) y Bezahlung sämtlicher Beiträge y Kündigung sämtlicher Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds Informationen und Anspruchsvoraussetzungen für das zweite Pensionsstandbein. 32 Ærzte Steiermark || 10|2022 Foto: Adobe Stock

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