Ärztekammer Ærzte Steiermark || 10|2022 31 Die Unterlagen für die Wahlen in die Fachgruppen-, Bezirksärzte- und Spitalsärztevertretungen werden Mitte Oktober per Post (nicht eingeschrieben) versendet. Wahlkörper Als Facharzt bzw. Fachärztin sind Sie in der Ihrem Fach entsprechenden Fachgruppe bzw. in den Ihren Fächern entsprechenden Fachgruppen wahlberechtigt. Gehören Sie der Kurie der angestellten Ärzte/Ärztinnen an, sind Sie berechtigt Ihre Spita lsärztever tretung zu wählen, sind Sie Mitglied der Kurie der niedergelassenen Ärzte/Ärztinnen, können Sie in Ihrem Niederlassungsbezirk bzw. in Ihren Niederlassungsbezirken Ihre Bezirksärztevertretung wählen. Die aktuel len Wahlkörper wurden in der letzten Ausgabe unseres Journals publiziert, Sie finden diese auch auf unserer Homepage. Wahlunterlagen Sollten Sie feststellen, dass Ihre Wahlunterlagen nicht Ihrer derzeitigen ärztlichen Tätigkeit entsprechen (z. B. Stimmzettel für eine Spitalsärztevertretung einer Krankenanstalt, in der Sie nicht mehr tätig sind), nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf, damit wir die Ärzteliste aktualisieren und Ihnen noch aktuelle Wahlunterlagen zusenden können. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Informations- und Mitgliederservice, Tel. 0316-8044-0 oder per E-Mail an info@aekstmk.or.at. Stimmabgabe Die Stimmabgabe ist bis spätestens 9. November 2022, 14 Uhr, in der Ärztekammer für Steiermark einlangend möglich. Retournieren Sie Ihre ausgefüllten Wahlunterlagen bitte im verschlossenen Rücksendekuvert per Post (Postgebühr übernimmt die Ärztekammer). Sie können Ihre Wahlunterlagen im verschlossenen Rückkuvert bis zum 9. November 2022 im Informations- und Mitgliederservice der Ärztekammer für Steiermark während der Öffnungszeiten in eine Wahlurne einwerfen oder außerhalb unserer Öffnungszeiten im Brieffach (Eingangsbereich Informations- und Mitgliederservice, Kaiserfeldgasse 29 – Ecke Nelkengasse) deponieren. Hier ist es auch möglich gesammelte Rückkuverts abzugeben. Am Wahltag, das ist der 9. November 2022, ist eine persönliche Stimmabgabe in den Räumlichkeiten der Ärztekammer von 8 bis 14 Uhr möglich. Nach dem 9. November 2022, 14 Uhr, einlangende Stimmzettel können nicht mehr berücksichtigt werden. Wahlergebnis Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt durch den Wahlausschuss am 10. November 2022. Das Ergebnis wird auf unserer Homepage www. aekstmk.or.at kundgemacht und in der Dezember-Ausgabe des Magazins „AERZTE Steiermark“ verlautbart. Alle Informationen zu den Wahlen in die Fachgruppen-, Spitalsärzte- und Bezirksärztevertretungen 2022 finden Sie auf unserer Homepage www.aekstmk.or.at/666 Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und retournieren Sie die ausgefüllten Wahlunterlagen zeitgerecht an die Ärztekammer für Steiermark! Wahlen in die Fachgruppen-, Bezirksärzte- und Spitalsärztevertretungen 2022 Erinnerung - Wahltag: 9. November 2022 Wir haben die Wahl. Wenn wir wählen. Adobe Stock Infos: www.aekstmk.or.at Postkarte_Wahl_20220325.indd 1 25.03.2022 11:51:35
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