ausbildung 16 Ærzte Steiermark || 10|2022 Geplant sind eine Basisausbildung von 9 und eine Sonder f ach-Gr undausbi l - dung von 33 Monaten. Diese umfasst jedenfalls Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Orthopädie und Traumatologie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Dazu kommen noch Wahlpflichtfächer. Zum gesamten Ausbildungspaket gehört auch die Absolvierung einer allgemeinmedizinischen Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen, Lehrambulatorien oder in Primärversorgungseinheiten (PVEs). Weiters vorgesehen: eine Sonderfach-Schwerpunktausbildung im neuen Sonderfach „Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ verbunden mit dem Erwerb vertiefender Kompetenzen in Sonderfächern, die in der SonderfachGrundausbildung nicht gewählt wurden. Dazu sollen Kurse zu den Themen Substitution, Geriatrie, Palliativmedizin, Psychosomatik und Schmerztherapie kommen. Es wird jedenfalls Übergangsfristen geben. Und zwar für jene, die ihre allgemeinmedizinische Ausbildung ab Mitte Künftig werden Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner den Facharztstatus bekommen und damit den bisherigen Fachärztinnen und Fachärzten gleichgestellt. „Es waren langwierige und zum Teil sehr schwierige Verhandlungen, die jetzt Erfolg zeigen“, kommentierte der österreichische Ärztekammerpräsident Johannes Steinhart das Ergebnis. Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, sieht diesen Schritt „als Meilenstein und längst verdienten Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung der Allgemeinmedizin“. Die Bundeskurie sei überzeugt, dass damit wieder mehr junge Ärztinnen und Ärzte den Weg in die Allgemeinmedizin finden werden. Ähnlich sieht es der Präsident der Ärztekammer Steiermark, Michael Sacherer. Er hoffe, „dass diese Aufwertung der Allgemeinmedizin dazu beitragen wird, wieder mehr junge Kolleginnen und Kollegen für die Allgemeinmedizin zu begeistern“, war seine erste Reaktion. Vizepräsident Dietmar Bayer, Obmann der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer Steiermark, lobte den Einsatz des österreichischen Ärztekammerpräsidenten Johannes Steinhart, des Obmannes der Bundeskurie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, ÖÄK-Vizepräsident Edgar Wutscher, und des früheren Ärztekammerpräsidenten und nunmehrigen ÖÄK-Referenten für Qualitätssicherheit und -management, Artur Wechselberger, für die Neuregelung. Die Umsetzung bleibt aber komplex. Das Einfachste ist noch die Beschreibung des Faches „Allgemeinmedizin und Familienmedizin“, wie die offizielle Bezeichnung lautet. „Die Fachärztin/der Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin ist die erste Anlaufstelle für sämtliche gesundheitliche Anliegen, unterstützt die Stärkung der Gesundheitskompetenz des Einzelnen sowie von spezifischen Populationsgruppen, insbesondere durch gesundheitsfördernde Aktivitäten, Beratung und Auf klärung unter Berücksichtigung des jeweiligen epidemiologischen Hintergrundes“, heißt es im Arbeitsgruppenpapier. Dazu passt das zentrale Ausbi ldungsziel: „Befähigung zur selbstständigen Ausübung der Allgemeinmedizin durch den geregelten Erwerb und Nachweis von für die gewissenhafte Betreuung von Patientinnen und Patienten aller Altersstufen notwendigen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten in den entsprechenden Fachgebieten.“ „Fach“-Ärztin/-Arzt für Allgemeinm 30 Jahre nachdem der ÖÄK-Kammertag den Beschluss zum Facharztstatus für die Allgemeinmedizin gefasst hat, gibt es nun endgültig grünes Licht für die fachärztliche Anerkennung der Allgemeinmedizin. Einige Fragen sind aber noch offen. Foto: Adobe Stock Ab 1. Jänner 2024 soll die Allgemeinmedizin (und Familienmedizin) offiziell als neues Sonderfach etabliert werden. Darauf haben sich Länder, Sozialversicherung, Bund und Ärztekammer verständigt. Noch nicht bis ins letzte Detail fix sind die Übergangsbestimmungen.
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