AERZTE Steiermark | Mai 2022

44 Ærzte Steiermark || 05|2022 Dass Notärztinnen und Notärzte ihre Dienste innerhalb der normalen Spitalsbeschäftigung machen, ist natürlich ein arbeitszeitliches Problem. Schließlich stehen sie dann für die „normale“ Spitalsarbeit aufgrund der KA-AZGBestimmungen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Den Notdienst-Dienst aus der Spitalsorganisation herauszulösen und extra bezahlt in die Freiberuflichkeit zu verlagern und organisatorisch der Gesundheitsversorgungsgesel lschaft GVG zu überantworten, klingt daher aufs Erste nach einer guten Idee. Nur: Immer mehr Ärztinnen und Ärzte wollen unter den neuen Bedingungen offenbar keine Dienste mehr machen. Und damit wird die Idee schlecht. 1 Stunde Impfstraße = 4,4 Stunden Notarzt Die geplanten Konditionen: 35 Euro pro Stunde unter der Woche, 50 Euro an Wochenenden und Feiertagen, dazu 80 Euro pro Einsatz. Das klingt aufs Erste zumutbar; es klingt aber nicht mehr so gut, wenn man vergleicht: Die Tätigkeit an einer Impfstraße, die beim sinkenden Impfinteresse auch mit deutlich weniger Arbeit verbunden ist als der oft harte notärztliche Dienst, wird mit 150 Euro pro Stunde honoriert. Zehn Stunden Impfstraße bringen also so viel wie knapp 34 Stunden Notarztdienst samt vier Einsätzen. Hier geht es nach Meinung von Fachleuten gar nicht ums Geld per se, sondern um die deutlich schlechtere finanzielle Bewertung des Notarztdienstes. Also besser Impfstraßendienst als Notarztdienst. Die Häfte anderer Bundesländer Auch ein zweiter Vergleich fällt nicht zugunsten des geplanten steirischen Notarztsystems neu aus: In anderen – keineswegs fernen – Bundesländern gibt es doppelt so viel pro Stunde wie in der Steiermark. Da ist zu befürchten, dass sehr viele unter diesen Bedingungen das NotarztSein überhaupt seinlassen, trotz aller Schalmeientöne, die seitens der GVG an die Notärztinnen und Notärzte herangetragen werden. Ganze St üt zpunk tbesatzungen wollen dem Vernehmen nach unter den neuen Bedingungen keine Notarztdienste mehr machen. Neue Zwei-KlassenGesellschaft? Ein quantitativ zwar überschaubares, aber inhaltlich ernstes Problem sind die Notärztinnen und Notärzte, die nicht selbständig berufsberechtigt sind: Diese Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung können rein rechtlich an einem in freien Dienstverhältnissen organisierten Notarztwesen überhaupt nicht teilnehmen. Laut § 40 Abs 5 ÄrzteG 1998 dür fen Turnusärzt*innen mit Abschluss der Notarztausbi ldung und schr i f tlicher Freigabe durch den/ die Stützpunktleiter*in auch ohne Anleitung und Aufsicht nur im Rahmen krankenanNotärzte-Not droht Notärztinnen und Notärzte aus der KAGes-Organisation herauszulösen, klingt vordergründig nach einer guten Idee. So wird das KA-AZG unwirksam. Nur sind die Rahmenbedingungen dafür so, dass am Ende des Tages weniger Notärztinnen und -ärzte zur Verfügung stehen als zuvor. Ærzte Steiermark || 05|2022 45 angestellte Ärztinnen und ärzte Illu: Adobe Stock Sämtliche Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie ärztlichen Berufsausübung werden für die Dauer einer Pandemie ausgesetzt. Aus dem 2. COVID-19-Gesetz (21. 3. 2020) Foto: Adobe Stock Angestellte Ärztinnen & Ärzte ÖÄK-Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin Aufgrund der rückläufigen Kandidatenzahlen bei der Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin werden aufgrund eines Beschlusses der Prüfungskommission nur noch drei Prüfungstermine pro Jahr von der Akademie der Ärzte angeboten. Nächster Termin: Montag, 26.09.2022 (Anmeldeschluss 22.08.2022) Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Landesärztekammer mittels Anmeldeformular unter folgendem Link: https://www.arztakademie.at/pruefungen/oeaekallgemeinmedizin/anmeldung-abmeldung/ Termine für die Facharztprüfung auf: www.arztakademie.at/pruefungen/oeaek-facharztpruefung/ pruefungstermine-2022 Rückfragen: Iris Hutter (Ärztekammer Steiermark/Ausbildung) (+43 316 8044 63) ÖÄK Abschlussprüfung Notarzt ACHTUNG: Je nach Anzahl der KandidatInnen können Sie auch am 2. Tag geprüft werden! Prüfungstermine: Dienstag, 06.09.2022, Mittwoch, 07.09.2022 Anmeldeschluss: 28.06.2022 Prüfungsort: Graz Dienstag: 06.12.2022, Mittwoch, 07.12.2022 Anmeldeschluss: 27.09.2022 Prüfungsort: Wien Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich: y- ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular y- Bestätigung (Rasterzeugnis) über die Absolvierung der 33-monatigen notärztlichen Qualifikation y- Bestätigung über die Absolvierung des notärztlichen Lehrgangs y- ausgefülltes Logbuch y Die kompletten Unterlagen senden Sie bitte schriftlich an die zuständige Ärztekammer. Kontakt: Celina Sauseng, Kurie Angestellte Ärzte, Haus der Medizin, Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz T: +43 (316) 8044-47, F: +43 (316) 8044-130 angestellte.aerzte@aekstmk.or.at Wegen der COVID-19-Krise werden sich Termine ändern. Bitte informieren Sie sich: med.or.at | aekstmk.or.at Button_Terminänderungen.indd 1 17.03.2020 16:39:52 Neues Notarztsystem in der Steiermark: Fachleute und Betroffene befürchten deutliche Verschlechterungen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=