AERZTE Steiermark | Februar 2022

Ærzte Steiermark || 02|2022 39 Zufallsbefund Ileus nicht kommuniziert Der aktuelle CIRS-Fall ereignete sich im Routinebetrieb eines Krankenhauses. Betroffen war ein Patient zwischen 51 und 60 Jahren; gemeldet wurde der Vorfall von einem/r Patient*in. Der Patient, der von derselben Krankenanstalt bereits seit Jahren aufgrund eines Lungenkarzinoms tagesklinisch betreut wurde, war zum Zeitpunkt des Vorfalls stationär auf der Lungenabteilung aufgenommen. Die Tagesklinik hatte ihn zuvor zu einer routinemäßigen Restaging-Unter- suchung inklusive Thorax- und Abdomen-CT einbestellt; aufgrund der stationären Aufnahme musste die CT jedoch verschoben werden. Weiterhin schien allerdings die be- treuende Tagesklinik als Zuweiser für die CT auf. Als die Untersuchung dann im Rahmen des stationären Aufenthaltes durchgeführt wurde, vergingen zwischen CT um 10 Uhr 30 und Befundung fast fünf Stunden. Die Radiologie stellte dabei als Zufallsbefund einen akuten Ileus fest. Sie versuchte, die zuweisende Tagesklinik zu erreichen, die jedoch bereits geschlossen war. Weder die Station, auf der der Patient lag, noch dieser selbst oder der diensthabende Facharzt der Lungenabteilung wurde verständigt. Erst als der Patient am Abend eine bereits massive Symptomatik eines Ileus zeigte, wurde die Chi- rurgie kontaktiert. Ratschlag der CIRSmedical-Expert*innen: Ein/e Expert*in des BIQG verweist auf die Bedeutung einer geregelten Kommunikation zwischen und innerhalb von Gesundheitseinrichtungen. Die Regeln und Verant- wortlichkeiten mögen in einer Prozessbeschreibung oder einem Standard festgelegt und alle Verantwortlichen da- rüber informiert werden. Reaktion in zwei externen Kommentaren: Als „per pesces“ bezeichnete der/die erste Kommentator*in den Vorschlag des/r BIQG-Expert*in, eine Prozess- beschreibung einzuführen, „denn man will arbeiten und kommunizieren als Arzt, nicht Prozessbeschrei- bungen studieren“. Der/die Radiolog*in hätte den/die Diensthabende/n zu verständigen gehabt, der/die über eine Telefonliste zu finden gewesen sein sollte. Der/die zweite Kommentator*in hinterfragt, ob nicht die physikalische Untersuchung des Patienten den wohl bereits am Vormittag bestehenden Ileus zeigen hätte müssen und kritisiert die lange Zeitspanne zwischen Untersuchung und Befundung. Jedes CT-Bild solle sofort von einem Arzt angeschaut werden, noch vor der präzisen Befundung. CIRSmedical.at fall des monats Service Der Tipp von der Expertin Data Breach Seit 2018 in aller Munde regelt die Datenschutzgrund- verordnung unter anderem, wie vorzugehen ist, wenn der Schutz personenbezogener Daten verletzt wird, also ein sogenannter „Data Breach“ passiert. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn personenbezogene Daten unbefugt oder unbeabsichtigt preisgegeben werden oder in diese Einsicht genommen wird („Verletzung der Vertraulichkeit“), wenn also zum Beispiel durch einen Hackerangriff Patientendaten veröffentlicht wer- den. Als Verantwortliche haben Ordinationsinhaber im Falle eines Data Breaches unter bestimmten Umständen binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden eine Meldung an die Aufsichtsbehörde zu erteilen und die betroffenen Personen darüber zu informieren. Hilfreiche Informa- tionen und Dokumente dazu bietet die Datenschutzbe- hörde unter www.dsb.gv.at . Auch wenn eine Meldung nicht erforderlich sein sollte, sind alle Data Breaches ordinationsintern zu dokumentieren. Um einem Data Breach vorzubeugen, ist es wichtig, ent- sprechende technische und organisatorische Maßnah- men zu treffen. Diese sind ohnehin bereits im Rahmen des Datenverarbeitungsregisters, das jeder Ordinations- inhaber führen muss, zu dokumentieren und regelmä- ßig anzupassen. Ein Muster-Datenverarbeitungsregister und weitere hilfreiche Unterlagen stehen für Mitglieder der Ärztekammer für Steiermark auf unserer Home- page zum Download zur Verfügung (Login – Aktuelles – Datenschutzgrundverordnung – DSGVO-Unterlagen – Unterlagen DSGVO Anlage 2 – Dokumentations- pflicht DSGVO). Zudem bieten die Ärztekammer für Steiermark unter www.aekstmk.or.at/534 und die Ös- terreichische Ärztekammer unter https://itsicherheits- konzept.aerztekammer.at/ Informationen zum Thema IT-Sicherheit. Birgit Pöttle r Kurie Niedergelassene Ärzte Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigen n Dat n zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenl s. Ärztin/Arzt s ucht Arzt/Ärztin . D er steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Foto: Schiffer

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