AERZTE Steiermark | Februar 2022

30 Ærzte Steiermark || 02|2022 Impfschadengesetz 396 Anträge auf Entschädi- gung nach dem Impfschaden- gesetz gab es 2021. 372 davon (fast 94 Prozent) betrafen die COVID-19-Impfung. Das ist zwar deutlich mehr als die zehn Anträge des Jahres 2020, aber da gab es auch kei- ne 16,47 Millionen COVID- 19-Impfungen, sondern nach ministeriellen Schätzungen (genaue Österreich-Zahlen liegen nicht vor) insgesamt le- diglich 3 bis 4 Millionen Imp- fungen. Allein dieser Um- „Allergien und Unverträglichkeiten“ sollen Gründe für eine Befreiung von der Impfpflicht sein. Die erforderlichen Atteste werden wohl von vielen nachgefragt werden. In der medizinischen Realität betreffen die Ausnahmegründe aber nur ganz wenige Menschen. „Eine allergische Reaktion auf SARS-CoV-2-Impfungen ist äußerst selten“, hat die österreichische Arbeitsgruppe All- ergologie bereits im Dezember 2021 in einer Stellungnah- me festgestellt. Eine Anaphylaxie gegenüber einer COVID- 19-Impfung, so die Expertise, würde (bei einer 100%igen Impfquote) etwa 65 Personen in Österreich betreffen. Nun unterliegen an die 7,4 Millionen Menschen ab 18 Jahren (für jüngere gibt es keine Pflicht) dem Impfpflichtgesetz. Darunter wären rein rechnerisch rund 58 Personen, die nach einer Impfung eine Anaphylaxie zu befürchten hät- ten. Die aus Sicht der Allergiefachleute zudem ärztlich beherrschbar ist. stand erklärt die Steigerung. Es kommt aber noch etwas dazu, nämlich eine extrem aufgeheizte Stimmung, die dazu verleitet, Schäden zu Erwünschte Wirkung und unerwünschte Nebenwirkung Ja, es gab im Jahr 2021 deutlich mehr Anträge auf Entschädigung nach dem Impf­ schadengesetz als in den Jahren zuvor. Was aber vor allem mit der stark gestiegenen Zahl der Impfungen zu tun hat, aber auch damit, dass über (unerwünschte) Nebenwir- kungen im Vergleich sehr viel mehr debattiert wird als über die positive und erwünschte Wirkung. vermuten und Entschädi- gungsanträge zu stellen. Von 2012 bis 2020 wurden im Schnitt nämlich lediglich et- was über 9 Entschädigungs- anträge pro Jahr gestellt. Anspruch auf Entschädigung besteht natürlich nur dann, wenn ein Schaden durch die Impfung (kausaler Zusam- menhang) entstanden ist, nicht wenn eine Beeinträch- tigung nur in zeitlicher Nähe zur Impfung aufgetreten ist. Von 90 abgeschlossenen Ver- fahren zwischen 2012 und 2021 führten daher auch nur 9 zu einer Entschädigung, 81 Anträge wurden abgelehnt, weil eben kein kausaler Zu- sammenhang festgestellt wer- den konnte. Es kommt aber noch etwas dazu: „Aufgrund der Selten- heit der allergischen Reaktion auf einen der Impfstoffe und beschränkter Aussagekraft hinsichtlich Verträglichkeit der Impfung soll eine vorbeugende Testung auf die Impf- stoffe oder deren Inhaltsstoffe nicht durchgeführt werden“, schreibt die Arbeitsgruppe Allergologie. Mit einfachen Worten: Die Anerkennung einer Impfbefrei- ung aus allergologischer Sicht ist demnach gar nicht mög- lich, weil die dafür erforderlichen Tests gar nicht präzise durchführbar sind. Oder wie es ein Fachmann auf dem Gebiet noch drastischer ausdrückt: „dass Testen vor der Impfung völlig sinnlos ist“. Dennoch gibt es die große Sorge, dass Hunderttausende mit völlig falscher Erwartungshaltung die Fachambu- lanzen stürmen und deren Kapazitäten blockieren werden. Näheres unter www.allergologie.at Impfpflicht: Hindernisse, die keine sind und trotzdem behindern „Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können oder bei denen aus medizinischen Gründen keine erfolgreiche Immunisierung erfolgen kann“, sind neben Schwangeren von der gesetzlichen COVID-19-Impfpflicht ausgenommen. Befürchtet wird ein „Run“ auf Befreiungen, ob- wohl nur auf ganz wenige Menschen tatsächlich relevante Ausnahmegründe zutreffen. Bereits Anfang Jänner 2022 waren 80 Prozent der mittlerweile von der Impfpflicht erfassten Erwachsenen freiwillig gegen COVID-19 geimpft.

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