AERZTE Steiermark | Februar 2022
Ærzte Steiermark || 02|2022 25 Fortbildung CIRSmedical_Inserat_end_.indd 1 18.03.2013 08:55:15 Herbert Emberger In Österreich war bis vor kurzem jegliche Mitwirkung am Selbstmord im Rahmen des § 78 StGB (Strafgesetz- buch) unter Strafe gestellt. Genannte Bestimmung sah in der vor dem 01.01.2022 geltenden Fassung vor, dass derjenige, der einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu bestrafen war. Ausnahmere- gelungen bestanden nicht, so- dass es bis dahin ausnahms- los, auch für Ärzte, strafbar war, an einer Selbsttötung mitzuwirken bzw. Hilfe zu leisten. Diese Norm wurde nicht nur kontroversiell dis- kutiert, es wurde auch die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung in Zweifel gezo- gen und letztlich der Verfas- Das Sterbeverfügungsgesetz Ein rechtlicher Überblick. Bei den Semi- naren im März wird Rechtsan- walt Herbert Emberger gemeinsam mit dem Juristen und Medizi- ner Thomas Wagner zum neuen Sterbe- verfügungsge- setz referieren. Einen ersten Überblick gibt er schon hier. Foto: Adobe Stock
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