AERZTE Steiermark | Jänner 2022

24 Ærzte Steiermark || 01|2022 Vollversammlung Ärztekammerwahl 2022 Gemäß § 74 Abs. 1 Ärztege- setz hat die Vollversamm- lung die Zahl der Kam- merräte der Vol lver- sammlung mit 43 K a m m e r r ä t e n festgesetzt, wo- von 29 Man- date auf die K u r i e n v e r - s a m m l u n g der angestell- ten Ärzte und 14 Mandate auf die Ku- r ienversamm- lung der nie- de r ge l a s s enen Ärzte entfallen. In der Kurie der an- gestellten Ärzte ent- fallen 21 Mandate auf die Sektion der selbständig Berufsberechtigten und 8 Mandate auf die Sekt ion Turnusärzte, in der Kurie der niedergelassenen Ärzte entfallen 7 Mandate auf die Sektion der Ärzte für All- gemeinmedizin und appro- bierten Ärzte und 7 Mandate auf die Sektion der Fach- ärzte. Gemäß § 81 Abs. 1 Ärztege- setz wurde die Anzahl der weiteren Kammerräte für den Vorstand unverändert mit 6 festgelegt (je 3 aus der Kurie der angestellten Ärzte bzw. der Kurie der niederge- lassenen Ärzte). Der Vorstand am 13.1.2022 hat die Wahlkommission mit je 2 Mitgliedern aus jedem Wahlkörper (plus je- weils 2 Ersatzmitglieder) zu beschließen. Der Wahlkom- missi- on obliegt die Wahlausschreibung, die Bestimmung des Wahltages und der sich daraus erge- benden Termine und Fristen, insbesondere des Zeitraums, innerhalb dessen die amt- lichen Wahlkuverts bei der Wahlkommission einlangen müssen. Kundmachungen Kundmachungen im Zusam- menhang mit der Wahl ha- ben nun verbindlich auf der Homepage der Ärztekammer für Steiermark zu erfolgen, zusätzlich kann eine Ver- öffent lichung im Magazin AERZTE Steiermark vorge- nommen werden. Das bedeutet, dass die Wahl- ausschreibung zum gege- benen Zeitpunkt auf unserer Homepage kundgemacht und in der Februar-Ausgabe des AERZTE Steiermark zu- sätzlich veröffentlicht wird. Bericht igungen durch die Wahlkommission können vorgenommen werden bei offenkundig auf einem Ver- sehen beruhenden Unrich- tigkeiten bzw. bei Formmän- geln, insbesondere Schreib- oder Rechenfehlern bzw. bei Unrichtigkeiten, die auf technischen Problemen einer automat ionsunterstüt zten Datenverarbeitungsanlage beruhen. Andere Änderungen in der Wählerliste dürfen nur mehr im Wege des Einspruchs- ver fahrens vorgenommen werden. Aktualität des Mitgliederver­ zeichnisses Um das Mitgliederverzeich- nis der Ärztekammer für Steiermark richtig und ak- tuell führen zu können, be- darf es der Bekanntgabe von Änderungen durch unsere Mitglieder. Bitte informieren Sie uns im- mer umgehend über Ände- rungen, damit eine zeitnahe Aktualisierung im Mitglie- derverzeichnis vorgenom- men werden kann (z. B. Or- dinationseröf fnungen bzw. Ordinat ionssch l ießungen, Aufnahme oder Einstellung eines Dienstverhältnisses etc. an info@aekstmk.or.at ) . Als Wahltag hat die Vol l- versammlung Donnerstag, 7. April 2022 vorgeschlagen: Wahlvorschläge sind bis zum 35. Tag vor dem Wahltag bis 12 Uhr beim Wahlkom- missär (Amt der Steiermär- kischen Landesregierung) einzubringen, der späteste Abgabetermin wird somit der 3.03.2022 um 12 Uhr sein. Bitte entnehmen Sie auch unserer Homepage www.ae - kstmk.or.at und den weite- ren Ausgaben des Magazins AERZTE Steiermark laufend Informat ionen zur Ärzte- kammer-Wahl 2022. Aktuelle Informationen auf www.aekstmk.or.at Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 02.12.2021 die Wahl auf- grund des Ablaufes der fünfjährigen Funktionsperiode angeordnet.

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