AERZTE Steiermark | April 2021

Impfen in der Steiermark Ærzte Steiermark || 04|2021 27 Impfstoff werden aber mehr Impfstraßenärzt*innen nötig. Daher hat das Land Steier- mark die WAVM auch damit beauftragt, das bereits beste- hende Impfärztesuch-Tool STIMMT für Impfstraßen anzupassen: STIMMT-IST ist gleichsam eine Dating-Platt- form zwischen Ärzt*innen, die in Impfstraßen impfen wollen, und den Impfstraßen: Die Ärzt*innen melden (ähnlich wie beim Bereitschaftsdienst) bei STIMMT-IST ein, dass sie an bestimmten (Halb-)Tagen in bestimmten Impfstraßen impfen wollen. Der Kasta- nienhof als Impfstraßenbe- treiber wiederum meldet auf STIMMT-IST ein, an welchen Impfstraßen wann wie viele Impfärzt*innen nötig sind und wie vielen Ärzt*innen in wel- chem Umkreis der jeweilige Einsatz angeboten werden soll. Die werden dann per SMS/E- Mail von STIMMT-IST ver- ständigt. Die Ärztin/der Arzt, die bzw. der als erste/r antwor- tet, reserviert den Einsatz für sich und wird von STIMMT- IST darüber benachrichtigt. Def initiv f ixiert wird der Impfauftrag durch den Kasta- nienhof in der Regel 9 bis 10 Tage vor dem Einsatz – und zwar wenn der Kastanienhof definitiv sicher ist, dass das Land der jeweiligen Impfstra- ße für den spezifischen Impf­ termin genügend Impfstoff zustellen wird. Die jeweiligen Impfärzt*innen erhalten über STIMMT-IST eine Verständi- gung über die Fixierung und der Einsatz ist zu diesen spezi- fischen Konditionen fixiert. „Derzeit ist ein zweistufiges Vorgehen noch unumgänglich: Der Arzt meldet sein Interesse an einem bestimmten Impf- straßeneinsatz ein und der Kastanienhof fixiert diesen Einsatz – immerhin 10 Tage im Vorhinein – oder passt die Parameter an. Denn: Die Verfügbarkeit der Impfstoffe ist eben erst 10 Tage vor dem Einsatz sichergestellt. Hier müssen sich der Kastanien- hof als Impfstraßenbetreiber, die Plattform STIMMT-IST und auch die Impfwilligen – noch – nach der Decke der Vakzin-Verfügbarkeit strecken. Letztlich gilt das für das Land selbst ja auch“, weiß WAVM- Obmann Michael Adomeit. „Das wird aber besser werden, wenn wir nicht mehr bange auf praktisch jede Lieferung warten müssen.“ Sind sie erfüllt, liest STOFFI die Daten der an Restimpfstoff interessierten Ärzt*innen in die Plattform ein und diese erhalten – wenn in ihrer Nähe Restimpfstoff verfügbar ist – ein SMS/E-Mail, mit dem sie diese für sich reservieren können. Dabei gilt: Die/der Erste gewinnt – und holt sich die Impfstoffe bei der abgebenden Impfstraße bzw. -Ordination ab, um sie an eigene anspruchsberechtigte Patient*innen zu verabrei- chen. Abgegeben werden nur nicht angebrauchte Phiolen in aufgetautem Zustand. Die Details von STOFFI wer- den derzeit konzipiert und programmiert – in den nächs­ ten Monaten wird der Groß- teil der Restimpfstoffe über die vom Kastanienhof be- triebenen Impfstraßen ein- gespeist werden. Ärzt*innen, die sich für Restimpfstoffe interessieren, sind aber gut beraten, diese Zeit zu nützen und schon jetzt abzuklären, ob die erforderlichen Vo- raussetzungen gegeben sind bzw. noch Meldungen nötig (unter https://ghdbservices.at/ kann man den erforderlichen online-Account bei der Wis- senschaftlichen Akademie für Vorsorgemedizin registrieren. Ärzt*innen, die z. B. aus der Gratisimpfaktion für Kinder oder der Inf luenza-65+-Ak- tion schon einen WAVM-on- line-Account haben, brauchen nichts zu tun). STIMMT-IST matcht Impfärzt*innen mit Impfstraßen Ein weiterer Flaschenhals der COVID-19-Impfaktion ist die Verfügbarkeit von Impfärzt*innen für Impfstra- ßen: Es haben sich zwar viele Ärzt*innen schon beim Land zum Impfen in Impfstraßen angemeldet – mit zuneh- mender Verfügbarkeit von „Die Verfügbarkeit der Impfstoffe ist eben erst zehn Tage vor dem Einsatz sichergestellt. Hier müssen sich der Kastanienhof als Impfstraßenbetreiber, die Plattform STIMMT-IST und auch die Impfwilligen – noch – nach der Decke der Vakzin- Verfügbarkeit strecken.“ WAVM-Obmann Michael Adomeit Dieser Artikel wurde bis 31. März 2021 recherchiert und geschrieben. Nutzungsvoraussetzungen für STIMMT-IST & STOFFI Damit steirische Ärzt*innen sich für Impfstraßen-Einsätze und/oder die Zuteilung von Restimpfstoffen anmelden kön- nen, gelten folgende Voraussetzungen: Stand: 30.3.2021 STIMMT-IST STOFFI WAVM-online-Account ✓ ✓ Anmeldung bei HIPPO ✓ Anmeldung als Impfordination des Landes ✓ e-Card-Infrastruktur ✓

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