AERZTE Steiermark | März 2021

40 Ærzte Steiermark  || 03|2021 Angestellte Ärztinnen & Ärzte der würde die Organisation der ärztlichen Ausbildung einen gewaltigen zusätzlichen Aufwand bedeuten, und dass Bezirksbehörden hier kein in- haltliches Know-how besitzen, bedarf keiner zusätzlichen Erläuterungen. „Wer kann, der kann – und soll es auch“, ist Vizepräsident Eiko Meister, Obmann der Ange- stellten Ärztinnen und Ärzte in der Steiermark sowie öster- reichweit anerkannter Fach- mann für die Sicherung der ärztlichen Ausbildungsqualität, überzeugt. Er sehe mit Freude, Dass Bezirksbehörden die ärztliche Ausbildung be- stimmen (und zwar in jedem Bezirk ein bisschen anders), könnte eintreten – wenn die Bundesländer nicht einer zen- tralen Lösung – wie es sie bisher gibt – zustimmen. Aber, und das ist die gute Na ch r icht , d ie ös t e r­ reichischen Bundesländer scheinen erkannt zu haben, dass eine solche bizarre Über- dehnung des Föderalismus ins Absurde führen würde und sie sich auch selbst damit nichts Gutes tun. Bisher liegt die Ausbildungs- kompetenz im übertragenen Wirkungsbereich der Ärz- tekammer. Hier gibt es die Kompetzenz, Expertise und Erfahrung und auch die Strukturen, um die Aus- bildung der Ärztinnen und Ärzte organisatorisch im Griff zu haben. Für die Bundeslän- Wer kann, der kann: Bewährtes nicht aufs Spiel setzen Wie bereits im Dezember berichtet, braucht es eine zusätzliche rechtliche Vereinbarung, damit in Hinkunft weiterhin die Selbstverwaltung die ärztliche Ausbildungsqualität sicherstellt. Sämtliche Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie ärztlichen Berufsausübung werden für die Dauer einer Pandemie ausgesetzt. Aus dem 2. COVID-19-Gesetz (21. 3. 2020) Foto: Elke Meister „Wer kann, der kann, und soll es auch.“ Eiko Meister

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=