AERZTE Steiermark | Juli/August 2020

50 ÆRZTE Steiermark  || 07/08|2020 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Gemäß § 4 Abs. 1 des für das Bundesland Steiermark geltenden ÖGK-Gesamtvertrages, gem. § 3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau abgeschlos- senen Gesamtvertrages sowie gem. § 3 Abs. 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherung der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zu- sätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Mo- nate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Spra- che ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufs- berechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsge- bietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenos- senschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärz- tekammer für Steiermark und die Österreichische Gesundheitskasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforder- lich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Österreichische Gesundheitskasse weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfra- gen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 07/2020 Die Anschubfinanzierung ist an den Nachweis einer entsprechenden Verwendung gebunden. Die Details finden Sie unter: www.aekstmk.or.at/188 ÄRZTINNEN UND ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Bezirk Leoben Niklasdorf (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.10.2020 Anschubfinanzierung Euro 70.000,00 Leoben-Seegraben (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2021 Bezirk Voitsberg Maria Lankowitz (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.10.2020 FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE HNO-Heilkunde Bezirk Liezen,Liezen (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.10.2020 Kinder- und Jugendheilkunde Bezirk Leibnitz, Wildon (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.10.2020 Bezirk Südoststeiermark, Mureck (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.10.2020 Anschubfinanzierung Euro 70.000,00 Bezirk Weiz, Gleisdorf (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.10.2020 AUSSCHREIBUNG EINER NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR Orthopädie und orthop. Chirurgie Bezirk Graz-Umgebung, Frohnleiten (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.10.2020 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungs- bogen mit allen für die Bewerbung notwendi- gen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steier- mark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 30.07.2020 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer un- ter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=