AERZTE Steiermark | Juli/August 2020

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ÆRZTE Steiermark  || 07/08|2020 49 Übersicht der Leistungen BVAEB/KFA-Graz Sonderleistungen aus dem Gebiet der Kinder- und Jugendheilkunde (Honorarordnung Abschnitt A, Punkt Xa, Seite 19) Pos. Nr. Leistungsbeschreibung Tarif 34h Zusätzliche individuelle Beratung und Erstellung eines schriftlichen Ernährungsplanes für Frühgeborene, Säuglinge und Kleinkinder (bis zum 6. Lebensjahr) bei Dyspepsie, Dystrophie, Stoffwechselerkrankungen oder Urticaria; einmal pro Kalenderviertel verrechenbar 10 34t Eingehende Untersuchung und Beratung bei Verdacht auf infantile Cerebralschädigung bis zum vollendeten 2. Lebensjahr (inklusive Dokumentation) nur bei erstmaliger Untersuchung verrechenbar; nicht gemeinsam mit Pos. 34w verrechenbar 32 34u Weitere Untersuchung nach Pos. 34t während der ersten zwei Lebensjahre (inklusive Dokumentation) einmal pro Monat verrechenbar; . nicht gemeinsam mit Pos. 34w verrechenbar 17 34v Weitere Untersuchung nach Pos. 34u ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (inklusive Doku- mentation) einmal pro Fall und Quartal in 10 % der Fälle verrechenbar; nicht gemeinsam mit Pos 34w verrechenbar 17 34w Entwicklungstest bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (inklusive Dokumentation) in maximal 8 % der Fälle im Quartal verre- chenbar; nicht gemeinsam mit Pos. 34t, 34u und 34v verrechenbar 17 34z Somatogramm in maximal 30 % der Fälle im Quartal verrechenbar 9 Verrechenbar nur für Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde BVAEB Punktewert Stand 1.1.2020: € 0,9859 Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) Untersuchungen und Behandlungen aus dem Gebiet der Kinder- und Jugendheilkunde (Honorarordnung Abschnitt A, Punkt VIIIb, Seite 37) Pos. Nr. Leistungsbeschreibung Punkte ZK Zuschlag für die Behandlung von Kindern vor dem vollendeten 6. Lebensjahr 3 34h Zusätzliche individuelle Beratung und Erstellung eines schriftlichen Ernährungsplanes für Frühgeborene, Säuglinge und Kleinkinder (bis zum 6. Lebensjahr) bei Dyspepsie, Dystrophie, Stoffwechselerkrankungen oder Urticaria einmal pro Kalen- dervierteljahr verrechenbar 13 34k Erhebung des körperlichen und geistigen Entwicklungsrückstandes bei cerebral geschädigten Kindern (kann auch von FachärztInnen für Orthopädie und orthopädische Chirurgie sowie von FachärztInnen für Neurologie und Psychiatrie ver- rechnet werden) 30 34t Eingehende Untersuchung und Beratung bei Verdacht auf infantile Cerebral-Schädigung bis zum vollendeten 2. Lebensjahr (inklusive Dokumentation) nur bei erstmaliger Untersuchung verrechenbar; nicht gemeinsam mit Pos. 34w verrechenbar 42 34u Weitere Untersuchung nach Pos. 34t während der ersten zwei Lebensjahre (inklusive Dokumentation) einmal im Monat verrechenbar; nicht gemeinsam mit Pos. 34w verrechenbar 22 34v Weitere Untersuchung nach Pos. 34u ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (inklusive Doku- mentation) einmal pro Fall und Quartal in maximal 10 % der Fälle verrechenbar; nicht gemeinsam mit Pos. 34w verrechen- bar 22 34w Entwicklungstest bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (inklusive Dokumentation) in maximal 8 % der Fälle im Quartal verre- chenbar; nicht gemeinsam mit Pos. 34t, 34u und 34v verrechenbar 22 Punktewert SVS-GW und SVS-LW Stand 1.1.2020: € 0,7396 Die oben angeführten Leistungen sind nur für FachärztInnen für Kinder- und Jugendheilkunde verrechenbar.

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