AERZTE Steiermark | Juli/August 2020
NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Sonderleistungen für Fachärztinnen und Fachärzte … Unter dem Abschnitt „Ver- richtungen aus dem Gebiet der Kinder- und Jugendheil- kunde“ sind in der Honorar- ordnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fol- gende Sonderleistungen (siehe Tab.) angeführt. Bitte beachten Sie, dass es neben diesen Leistungen noch eine Vielzahl von Leistungen gibt, die für Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde verrechen- bar sind wie z. B. Injektionen, Infusionen, Blutabnahmen, Lungenfunktionsprüfungen, EKG, Entfernung von Fremd- körpern aus Nase, Rachen und Ohren einschließlich Ce- rumen (je Ohr) etc. Es ist, unabhängig von der je- weiligen Fachgruppe, ratsam die Honorarordnungen ge- nau durchzulesen, um einen Überblick über die individu- ellen Abrechnungsmöglich- keiten zu erhalten. Ei nen Berat ungstermi n können Sie gerne per E- Mail vereinbaren. Senden Sie einfach ein E-Mail an: ngl.aerzte@aekstmk.or.at GERD WONISCH Neben den Ordinationsleis tungen, Fachgebietszuschlä- gen, Hausbesuchsleistungen, etc. stehen Fachärztinnen und Fachärzten eine Reihe von Sonderleistungen bei den ein- zelnen Kassen zur Verfügung. Beispielhaft führen wir die Fachgruppe Kinder- und Ju- gendheilkunde an. Fotos: Fotolia 48 ÆRZTE Steiermark || 07/08|2020 Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Honorarordnung Abschnitt II (Seiten 32 und 33) Pos. Nr. Leistungsbeschreibung Tarif 490 Behandlung der Enuresis für Kinder ab dem 3. Lebensjahr € 07,55 491 Detaillierter schriftlicher Ernährungsplan bei Frühgeborenen, dyspeptischen, dystrophischen sowie bei Ekzemkindern bei Ernährungs- und Stoffwechselstörungen und bei allergischen Erkrankungen. Eine Durchschrift des Ernährungsplanes ist der Abrechnung beizuschlie ß en. € 11,31 492 Lösung von Konglutinationen (verrechenbar nur für ÄrztInnen für Allgemeinmedizin, FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde, Chirurgie, Dermatologie und Urologie) € 05,91 493 Denver-Development-Test bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (verrechenbar nur für FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde) € 12,71 494 Behandlung des Nabelgranuloms (1- bis 5-malige Touchierung des nässend granulierenden Nabelstumpfes mit eventuellem Puderverband; verrechenbar nur für FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde und ÄrztInnen für Allgemeinmedizin) € 05,05 495 Beratung bei kindlichen psychosomatischen Beschwerden (verrechenbar nur für FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde; siehe Pkt. 11 der Erläuterungen zu Abschnitt II) € 20,95 496 Motoskopische Untersuchung zur Erhebung des körperlichen und geistigen Entwicklungsstandes bei Kindern (verrechenbar nur für FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde) € 18,39 ... insbesondere für Kinder- und Jugendheilkunde bei den Krankenversicherungsträgern. Foto: Shutterstock
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