AERZTE Steiermark | Juli/August 2020
ÆRZTE Steiermark || 07/08|2020 43 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN & ÄRZTE Foto: AdobeStock „Kleine Kassen“: Degressionen und Limite deutlich gelockert Die Sonderversicherungsträger SVS und BVAEB haben nach Verhandlungen mit der Österreichischen Ärztekammer Limite und Degressionen für die zweite Jahreshälfte 2020 deutlich gelockert. Mit diesem „COVID-Maßnahmenpaket“ soll die Möglichkeit verbes- sert werden, Leistungen nachzuholen, die vor allem im zweiten Quartal bedingt durch die Corona-Pandemie liegengeblieben sind. Mit der ÖGK wird noch verhandelt. Limite und Degressionen ge- hören zu den größten Ärger- nissen für Kassenärztinnen und Kassenärzte. Entweder sie erbringen limitierte Leis- tungen, ohne sie verrechnen zu können bzw. einer Degres- sion unterliegende Leistun- gen zu erbärmlichen Tarifen oder sie erbringen Leistun- gen nicht – was kaum vor- kommt, um die Patientinnen und Patienten, aber auch das ärztliche Gewissen nicht zu belasten. Das „COVID-19-Maßnah- menpaket“, auf das sich die Ärztekammer mit den beiden Sonderversicherungsträgern – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) so- wie Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Ei- senbahnen und Bergbau (BVAEB) samt KFA-Graz (die die BVAEB-Regelung übernimmt) – geeinigt hat, bringt für das dritte und vierte Quartal 2020 ein wenig Linderung. Bei der SVS gibt es Limitauf- hebungen bzw. -lockerungen. Sie betreffen erstens „Ge- sprächsmedizinische Leistun- gen und Koordination“ bei Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin sowie al- len Fachärztinnen (außer Ra- diologie und nichtklinische Fächer). Die bisher mit 15 Prozent limitierte „Ärztliche Koordinierungstätigkeit durch den behandlungsführenden Arzt“ kann nun bei 50 Prozent der Fälle pro Jahr verrechnet werden. Das Gleiche gilt für das „Heilmittelberatungsge- spräch“ , das bisher mit 12 Prozent limitiert war. Ebenfalls bei 50 Prozent der Patientinnen und Patienten kann die „Ausführliche dia gnostisch-therapeutische Aus- sprache“ von Allgemeinme- dizin, Innerer Medizin, Kin- der- und Jugendheilkunde verrechnet werden. Bisher lag gibt es auch für die „Flexible Endoskopie der oberen Atem- wege“ aus den Allgemeinen Sonderleistungen (bisher in 10, nun in 30 Prozent der Fälle pro Arzt und Monat verre- chenbar). Dazu kommt noch eine Reihe fachspezifischer Leistungen: Etwa das „Frauenärztliche Be- ratungsgespräch für Jugendli- che und junge Frauen zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 18. Lebensjahr“ sowie die „Gynäkologische das Limit bei 33 Prozent. Für andere Fächer wurde das Limit von 5 auf 40 Prozent verändert. Das Limit für das „Psycho- somatisch orientierte Dia- gnose- und Behandlungsge- spräch“ (bisher 30 Prozent der Behandlungsfälle/Quar- tal) kann nun bei 75 Prozent verrechnet werden. Voraus- setzung ist das ÖÄK-Diplom „Psychosomatische Medizin“ (PSY 2). Deutliche Verbesserungen Das „COVID- Maßnahmen- paket“ bringt Verbesserungen bei Limiten und Degres sionen für SVS, BVAEB und KFA-Kassen- praxen. Schwieriger ge- stalten sich die Verhandlungen mit der Öster- reichischen Ge- sundheitskasse ÖGK.
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