AERZTE Steiermark | April 2020
WIRTSCHAFT & ERFOLG 34 ÆRZTE Steiermark || 04|2020 BERND NIEHS 1. Mahnstopp für alle Wahlärzte und Wohn sitzärzte für die Vor schreibung 2020 Bei allen WahlärztInnen und WohnsitzärztInnen wird es keine unterjährige Mahnung der Quartalsbeiträge für die Vorschreibung 2020 geben. Es braucht diesbezüglich kein Stundungsantrag gestellt zu werden, denn dieser Mahn- stopp erfolgt automatisch! 2. Möglichkeit für zinsenlose Raten zahlungen für rück ständige Beiträge (2019) Für rückständige Beiträge gibt es die Möglichkeit, zin- senlose Ratenzahlungen zu beantragen. 3. Quartalseinbehalt der §-2-Kassenärzte Der Quartalseinbehalt per 31.03.2020 kann nach Rück- sprache mit der ÖGK nicht mehr storniert werden. Daher gibt es für alle §-2-Kassenärz- tInnen die Möglichkeit, sich auf Antrag den Quartalsein- behalt per 31.03.2020 zurück- bezahlen zu lassen WICHTIG: Der Quartalsein- behalt wird von der ÖGK frü- hestens am 20. April 2020 an den Wohlfahrtsfonds über- wiesen, weshalb eine Rückü- berweisung erst danach erfol- gen kann. Sollte der Liquiditätsengpass ckungshilfen aus dem Not- standsfonds zu beantragen. Als Volumen wird ein Betrag in Höhe von EUR 1 Mio. aus dem Notstandsfonds zur Verfügung gestellt, wobei die maximale Unterstützung p.p. der Höhe nach begrenzt ist. ACHTUNG: Überbrückungs- finanzierungen (v.a. hinsicht- lich höherer Beträge) sind auch durch das aws – Aus- tria Wirtschaftsservice GmbH möglich. Bitte beachten Sie dazu das Rundschreiben der Kurie der Niedergelassenen Ärzte vom 20. März 2020, das Sie auch unter https://www. aekstmk.or.at/648 finden. 6. Vereinfachte Krankenbeihilfe für die Quarantäne-Zeit Für die Zeit der Corona-Qua- rantäne, für die es keine Ar- beitsunfähigkeitsbestätigung gibt, wird der halbe Tagsatz der Krankenbeihilfe ab dem ersten Tag (ohne Wartezeit) gewährt. Bitte beantragen Sie diese Un- terstützung (unter Beilage des Bescheides der Behörde) mit dem bekannten Formular für die Krankenbeihilfe. Wie können die Anträge gestellt werden? Auf der Homepage der Ärz- tekammer gibt es – bis auf Punkt 6 – eigene Antrags- formulare, die Sie unter Für Ärzte/Wohlfahrtsfonds finden. WICHTIG: Bitte übermitteln Sie die entsprechenden Anträge entweder per E-Mail (wff@ aekstmk.or.at ) oder per Fax (0316-8044-136). Mag. Bernd Niehs leitet die Abteilung Wohlfahrsfonds in der Ärztekammer Steiermark. Für Fragen steht Ihnen das Wohlfahrtsfonds-Team gerne zur Verfügung. weiter andauern, kann auch ein Aussetzen des Quartals einbehaltes per 30. Juni 2020 beantragt werden. Der Antrag dafür muss bis spätestens 20. Mai 2020 an den Wohlfahrts- fonds übermittelt werden. 4. Ermäßigungsmöglich keit der BZV und GuE für alle niedergelassenen Ärzte und Wohnsitzärzte Bei allen niedergelassenen ÄrztInnen und Wohnsitzärz- tInnen kann auf Antrag für den Zeitraum 1. 3.–30. 6. 2020 sowohl der Beitrag zur Bei- tragsorientierten Zusatzver- sorgung (BZV) als auch der Beitrag zur Grund- und Er- gänzungsleistung jeweils auf bis zu 0 % reduziert werden. 5) Überbrückungshilfen für niedergelassene Ärzte und Wohnsitzärzte Bei Härtefällen soll es für niedergelassene ÄrztInnen und WohnsitzärztInnen die Möglichkeit geben, Überbrü- Der Verwaltungsausschuss der Ärztekammer für Steiermark hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur finanziellen Unterstützung bzw. Entlastung der steirischen Ärztinnen und Ärzte geschnürt. Covid-19: Maßnahmenpaket des Wohlfahrtsfonds Foto: Adobe Stock Dieser Artikel wurde bis 24. März 2020 recherchiert und geschrieben.
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