AERZTE Steiermark | September 2019

ÆRZTE Steiermark  || 09|2019 43 PRAXIS Palliativpatient erlitt Atemnotattacke Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich an einem Wochentag auf einer Krankenhausstation für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde. Betroffen war ein Patient zwischen 51 und 60 Jahren, der zwei Tage danach verstarb. Der Vor- fall wurde von einem Arzt/einer Ärztin mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung gemeldet. Auf dem Weg zum WC erlitt ein Hals-Tumor-Patient im palliativen Setting eine akute Atemnotattacke. Zuvor hatte er noch einen Karnofsky-Index von 90 bis 100; die Verschlechterung kam sehr rasch. Zwar war der Atemweg in der Woche davor zunehmend enger geworden, eine im Raum stehende und mit dem Patienten abgesprochene Tracheotomie war aufgrund bisher fehlender Dyspnoe jedoch nicht in die Wege geleitet worden. Der/die in der Akutsituation angerufene diensthabende HNO-Facharzt/-ärztin war über das Diensttelefon nicht erreichbar und so adaptierte der/die Stationsarzt/-ärztin die medikamentöse Therapie: Die Sauerstoffgabe wurde gesteigert, Dormicum und Vendal wurden verabreicht und Adrenalin vernebelt. Gleichzeitig wurde der/die anäs- thesiologische Facharzt/-ärztin alarmiert. Diese/r sowie der/die zwischenzeitlich erreichte HNO- Facharzt/-ärztin erörterten mit dem/der Palliativmedizi- nerIn die Befunde. Die kürzlich durchgeführte Strahlen- therapie hatte das Gewebe des nicht mehr kontaktierbaren Patienten induriert; die Wahrscheinlichkeit eines letalen Endes einer Notfalltracheotomie war groß. Der Patient wurde sediert und starb zwei Tage danach. Eigener Ratschlag: Das Facharzt-Telefon muss durch- gehend erreichbar sein. Im Raum stehende Maßnahmen sollten möglichst früh interdisziplinär diskutiert und mit dem Patienten besprochen werden. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Ein Experte/eine Expertin der Bundesfachgruppe für HNO konstatiert, das Ergebnis sei mit gewisser Wahr- scheinlichkeit absehbar gewesen. In solchen Fällen sollte rechtzeitig eine kontrollierte Tracheotomie angestrebt werden (sofern die/der Patient/in damit einverstanden ist), um ein akutes Ersticken zu vermeiden. Ein/e Expertin des BIQG plädiert dafür sicherzustellen, dass diensthabende FachärztInnen auch über das Diensttelefon erreichbar sind. Ein/e externe/r KommentatorIn rät dazu, bei derart absehbaren Verläufen, frühzeitig den Willen der Patientin/ des Patienten zu erkunden, ob diese/r überhaupt noch tra- cheotomiert werden möchte. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Der Tipp von der Expertin Übermittlung von Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigungen Kinder von alters- oder invaliditätsversorgten Ärztinnen und Ärzten sowie Kinder von verstorbenen Ärztinnen und Ärzten, die sich noch in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden und die eine Kinderunterstützung bzw. (Halb-) Waisenversorgung des Wohlfahrtsfonds beziehen, müssen jedes Semester (Winter- und Sommersemester) die laufende Berufs- oder Schulausbildung nachweisen. Bitte schicken Sie uns immer automatisch die aktuelle Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung zu. Sie können uns diese Bestätigungen per y Post: Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz y Fax: 0316-8044-136 oder y E-Mail: wff@aekstmk.or.at übermitteln. Carmen Renner Terminvereinbarung in Ausbildungsangelegenheiten Die Ausbildungsabteilung in der Ärztekammer ist bemüht, die Anliegen der ÄrztInnen in Ausbildung qualitätsvoll und zeitnah zu unterstützen. Damit sich unsere MitarbeiterInnen die nötige Zeit für Ihr Anliegen nehmen können, ist es sinnvoll und notwendig, vorab einen Termin zu vereinbaren. Wir ersuchen daher insbesondere für die Prüfung und Anrechnung von Rasterzeugnissen (Basisausbildung, Aus- bildungen zum Arzt für Allgemeinmedizin und zum Fach- arzt), Diplomeinreichungen und Anträge zur Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten (§ 14-Anträge) jedenfalls vorab einen Termin mit der Ausbildungsabteilung (ausbil- dung@aekstmk.or.at) zu vereinbaren. Wir können dann die nötige Zeit für Sie reservieren und Sie ersparen sich unnötige Wartezeiten. Foto: Schiffer

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