AERZTE Steiermark | September 2019

WIRTSCHAFT & ERFOLG 36 ÆRZTE Steiermark  || 09|2019 Tabelle: Land Steiermark FA Abfall- und Stoffflusswirtschaft zur Sammlung und Behand- lung bestehen“. Gefährliche Erreger, wie bei Tuberkulose, Masern, Mumps, und damit infizierte Stoffe sind Beispiele für Abfälle, die innerhalb und außerhalb des medizinischen Bereichs eine Gefahr darstel- len und daher als Problem- stoffe entsorgt bzw. deponiert werden müssen. Auch Abfälle von Arzneimitteln, genauer zytotoxische und schwerme- tallhaltige Arzneimittel, sind von einem konzessionierten Entsorger abzuholen. Obwohl dadurch viele eigent- lich noch brauchbare Medika- mente möglichst vollständig verbrannt werden, wäre eine Aussortierung von noch zuge- lassenen Tabletten bei Weitem zu kostspielig. Zur Gruppe 4 zählen weiters Desinfektions- mittel, Laborabfälle, Queck- silber, Fotochemikalien und Chemikalienreste. Abfälle der Gruppen 3 und 4 sind aktuell kaum wiederverwertbar, hier wird noch viel Entwicklung nötig sein. Ein genaues Abfallverzeichnis wurde 2017 vom Umweltbun- desamt mit dem EDM-Portal (Elektronisches Datenma- nagement – Umwelt) erstellt. Dort finden sich Referenzlis­ ten zur ÖNORM 2104 mit den Schlüsselnummern der jeweiligen Abfälle. Altmedikamente werden un- ter 53510 Punkt 7 als Pro- blemstoffe gereiht, die was- sergefährdend und schwer- metallhaltig (z. B. Blei, Cad- mium, Zink, Quecksilber, Selen) sind. Auch Kanülen und sonstige verletzungsge- fährdende spitze oder scharfe Gegenstände, wie Lanzetten, Skalpelle u. dgl., fallen unter 97105 in denselben Punkt. Bei Tabletten aus der Hand einer Ärztin oder eines Arztes, bei sogenannten Ärztemustern, geht das Arzneimittelschutz- gesetz davon aus, dass ein Zeitraum von zwei Jahren ab Zulassung zum Kennenlernen ausreicht. Nachher soll daher eine Ärztemuster-Abgabe nur noch in begrenzter Stückzahl erfolgen dürfen. Grundsätzlich gibt es in der Biosphäre keine vollständigen Kreisprozesse, es wird immer nur ein Teil eines Abfalls re- cycelt. Nach Verbrennung mit 800 bis 1000 Grad sinkt das Müllvolumen um 90 %, die Masse um 60 %, Abgase kön- nen herausgefiltert werden, doch Reste sind besonders schadstoff belastet (Schwer- metalle, Dioxine) und müssen sorgfältig deponiert werden. In Asien wurde kürzlich ein Synthesegaskraftwerk in Be- trieb genommen, das Müll von einer sehr belasteten De- ponie als Brennstoff nutzt. Sammlung und Behandlung (Entsorgung) von Abfällen aus dem medizinischen Bereich Innerhalb des medizinischen Bereiches Außerhalb des medizinischen Bereiches (Sammelstelle) Restmüll (gemischte Siedlungsabfälle) 91101 Straßenkehricht 91501 Sperrmüll (nicht erforderlich) Großcontainer 91401 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Stoffliche Verwertung Biogene Abfälle 92401 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Stoffliche Verwertung Altstoffe (zB Verpackungen aus Kunststoff, Glas, Papier, Metall, Karton) 57118; 31468, 31469; 18718, 91201; 35105, 35315; 91201; 57115 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Stoffliche Verwertung Abfälle ohne Verletzungsgefahr (nicht gefährliche medizinische Abfälle) Säcke (auffallend gekennzeichnet z.B. in oranger Farbe) oder Einwegbehälter Container) 2 97104 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Verbrennung) 5 Abfälle mit Verletzungsgefahr (spitze oder scharfe Gegenstände) Container) 2 ) 3 97105 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Verbrennung Nassabfälle Container) 2 97104 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Verbrennung Körperteile und Organabfälle Container) 2 97103 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Verbrennung oder Bestattung Abfälle, die eine besondere Gefahr darstellen Einwegbehälter) 3 Container) 2 ) 3 97101 (gn) Abfallsammler für gefährliche Abfälle Verbrennung in Anlagen für gefährliche Abfälle 53501 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Verbrennung 53510 (g) Abfallsammler für gefährliche Abfälle Verbrennung in Anlagen für gefährliche Abfälle Desinfektionsmittel 53507 (g) Abfallsammler für gefährliche Abfälle Laborabfälle und Chemikalienreste 59305 (g) (oder entsprechend der Stoffgruppe) Abfallsammler für gefährliche Abfälle Fotochemikalien 52707 (g), 52723 (g) Abfallsammler für gefährliche Abfälle Quecksilber, quecksilberhaltige Rückstände 35326 (gn) Abfallsammler für gefährliche Abfälle Stoffliche Verwertung oder chemisch/physikalische Behandlung 13401 (gn) Abfallsammler für gefährliche Abfälle Verbrennung in Anlagen für gefährliche Abfälle 13403 oder 13404 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Tierkörperverwertung 13701, 13702, 13703, 13704, 92502 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Stoffliche Verwertung 13705 (gn), 13706 (gn) oder 13707 (gn) Abfallsammler für gefährliche Abfälle Verbrennung in Anlagen für gefährliche Abfälle Küchen- und Kantinenabfälle 11102, 12501, 12302, 91202, 92121, 92402 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Stoffliche Verwertung Abfallsammler für gefährliche Abfälle Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle ) 1 ...je nach Abfallmengen von 240 l bis 1100 l. ) 2 ...keine Entleerung der Einwegbehälter. ) 4 ...Eine Einbringung von Abfällen der Gruppe 2 in die Restmüllfraktion ist nur bei Verwendung geeigneter Sammelbehälter (siehe Ausführungen oben) und direkter Verbrennung in geeigneten Abfallverbrennungsanlagen möglich. ) 5 ...Eine Ausnahme besteht nur für getrennt gesammelte Fraktionen in Absprache mit dem Abfallbehandler. Container) 1 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Verbrennung oder mechanisch/biologische Behandlung Tierische Fäkalien Einwegbehälter (auch Säcke) Chemisch/physikalische Behandlung oder Verbrennung in Anlagen für gefährliche Abfälle Container) 2 Anmerkung: Abfälle mit Verletzungsgefahr und Nassabfälle dürfen grundsätzlich nicht in einer mechanische oder mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage nach ÖNORM S 2007 behandelt werden. Abfälle ohne Verletzungsgefahr dürfen nur mechanisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden, wenn die Anlage über eine entsprechende Anlagengenehmigung zur Verarbeitung von medizinischen Abfällen der Schlüsselnummer 97104 (ÖNORM S 2100) verfügt. Insbe- sondere sind diese Abfälle als eigene Fraktion getrennt zu sammeln und bei der Sammlung und Behandlung die entsprechenden hygienischen Vorkehrungen zu treffen. Eine Beigabe zu den gemischten Siedlungsabfällen (Restmüll) ist nicht zulässig. Elektro- und Elektronikaltgeräte Versuchstiere und Kadaver von Tieren sowie Tierkörperteile ) 3 ...Behälter nach den Anforderungen für Gefahrgüter im Sinne des ADR (Transport gefährlicher Güter). Die Sammelbehälter müssen die Kennzeichnung „X“ oder „Y“ aufweisen (Qualitätskennzeichnung durch den Sammelbehälter-Hersteller). Kulturen und Abfälle, die mit gefährlichen Erregern behaftet sind sollten vorzugsweise innerhalb des medizinischen Bereiches desinfiziert werden. (nicht erforderlich) Sammel- u. Behandlungs- kategorien ÖNORM S 2107 Großcontainer Stoffliche Verwertung Abfälle von Arzneimitteln ) 4 Welche Behandlung ist zulässig? Abfallart Gruppe Welche Sammelbehälter sind zu verwenden? Wem dürfen die Abfälle zur Behandlung übergeben werden? Schlüsselnummer nach ÖNORM S2100 Stich- und bruchfeste, undurchsichtige und flüssigkeitsdichte Einwegbehälter (dauerhaft verschließbar) Restmüllbehälter (auch Säcke) Altstoff-Trenn- systeme (auch Säcke) Container) 1 Ein- und Mehrwegbehälter aus Kunststoff oder Metall) 2 (fest verschließbar, flüssigkeitsdicht) getrennt nach Abfallarten! mlung und Behandlung (Entsorgung) vo Abfällen aus dem m dizinischen B reich Innerhalb des medizinischen Bereiches Außerhalb des m dizinischen Bereich s (Sammelstelle) Restmüll (gemischte Siedlungsabfälle) 91101 Straßenkehricht 91501 Sperrmüll (nicht erforderlich) Großconta ner 91401 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Stoffliche Verwertung Biogene Abfälle 92401 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Stoffliche Verwertung Altstoffe (zB Verpackungen aus Kunststoff, Glas, Papier, Metall, Karton) 57118; 31468, 31469; 18718, 91201; 35105, 35315; 91201; 57115 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Stoffliche Verwertung Abfälle ohne Verletzungsgefahr (nicht gefährliche medizinische Abfälle) Säcke (auffallend gekennzeichnet z.B. in oranger Farbe) oder Einwegbehälter Container) 2 97104 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Verbrennung) 5 Abfälle mit Verletzungsgefahr (spitze oder scharfe Gegenstände) Container) 2 ) 3 97105 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Verbrennung Nassabfälle Container) 2 97104 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Verbrennung Körperteile und Organabfälle Container) 2 97103 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Verbrennung oder Bestattung Abfälle, die eine besondere Gefahr darstellen Einwegbehälter) 3 Container) 2 ) 3 97101 (gn Abfallsammler für gefährliche Abfälle Ver rennung in Anlagen für gefäh liche Abfälle 53501 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Verbr nnung 53510 (g) Abfallsammler für gefährliche Abfälle Ver rennung in Anlagen für gefäh liche Abfälle Desinfektionsmittel 53507 (g) Abfallsammler für gefährliche Abfälle Laborabfälle und Chemikalienreste 59305 (g) (oder entsprechend der Stoffgruppe) Abfallsamml r für gefährliche Abfälle Fotochemikalien 52707 (g), 52723 (g) Abfallsammler für efährliche Abfälle Quecksilber, quecksilberhaltige Rückstände 35326 (gn) Abfallsammler für gefährliche Abfälle Stoffliche Verwertung oder chemisch/physikalische Behandlung 13401 (gn) Abfallsammler für gefährliche Abfälle Ver rennung in Anlagen für gefäh liche Abfälle 13403 oder 13404 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Tierkörperverwertung 13701, 13702, 13703, 13704, 92502 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Stoffliche Verwertung 13705 (gn), 13706 (gn) oder 13707 (gn) Abfallsammler für gefährliche Abfälle Ver rennung in Anlagen für gefäh liche Abfälle Küchen- und Kantinenabfälle 11102, 12501, 12302, 91202, 92121, 92402 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Stoffliche Verwertung Abfallsammler für gefährliche Abfälle Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle ch Abfallmengen von 240 l bis 1100 . Entleerung der Einwegbehälter. Einbringung von Abfällen der Gruppe 2 in die Restmüllfraktion ist nur b i V rwendung geeignete Sammelb hälter (si he Ausführungen oben) und direkter Verbr nung in geeign ten Abfallverbrennungsanlag möglich. Ausnahme besteht nur für getre nt g sammelte F aktionen i Absprach mit dem Abfallbehandler. Container) 1 Abfallsammler für nicht gefährliche Abfälle Verbr nnung oder mechanisch/biologische Behandlung Tierische Fäkalien Einwegbehälter (auch Säcke) Chemisch/physikalische Behandlung oder Verbrennung in Anlagen für gefäh liche Abfälle Container) 2 ng: Abfälle mit Verletzungsgefahr und Nassabfä l dürfen grundsätzlich nicht in ein r mechanische oder mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage nach ÖNORM S 2007 behandelt werden. Abfälle ohn Verl tzungsgefahr ur mechanisch oder mechanisch-biologis behand lt werden, wenn die Anl ge über in entsprech nde Anlageng hmigung zur V rarbeitu von edizinischen A fälle der Schlüsselnummer 97104 (ÖNORM S 2100) verfügt. Insbe- sind diese Abfälle als eigen Fraktion getrennt zu samm ln und bei de Sammlung und Behandlung die entsprechenden hygie isch n Vorkehrungen zu tr ffen. Ei e Beigabe zu den gemischte Siedlungsabfällen (Re tmüll) ist nicht zulässig. Elektro- und Elektronikaltgerät Versuchstiere und Kadaver von Tieren sowie Tierkörperteile lter nach den Anforderungen fü Gefahrgüter im Sinne des ADR (Transport gefährlicher Güter). Die Samm lbehälter m ss n di Kennzeichnung „X“ od r „Y“ aufweisen (Qualitätskennzeichnung durch den Sammelb hälter-Hersteller). ren und Abfälle, die mit gefährlichen Erregern b haf et sind sollten vorzugsw ise innerhalb des medizinischen Ber iches infiziert werden. (nicht erforderlich) Sammel- u. Behandlungs- kategorien ÖNORM S 2107 Großconta ner Stoffliche Verwertung Abfälle von Arzneimitteln Welche Behandlung ist zulässig? Abfallart Welche Sammelbehälter sind zu verw nd n? Wem dürfen die Abfälle zur Behandlung übergeben w rden? Schlüsselnummer nach ÖNORM S2100 Stich- und bruchfeste, undurchsichtige und flüssigkeitsdichte Einwegbehälter (dauerhaft verschließbar) R stmüllbeh ter (auch Säcke) Altstoff-Trenn- systeme (auch Säcke) Container) 1 Ein- und Mehrwegbehälter aus Kunststoff oder Metall) 2 (fest verschließbar, flüssigkeitsdicht) getrennt nach Abfallarten! Das La

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