AERZTE Steiermark | September 2019

WIRTSCHAFT & ERFOLG ÆRZTE Steiermark  || 09|2019 35 zur Energieeinsparung und Klimaentlastung bei. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht rechnet sich ihre Wieder- verwertung, aus wiederver- wertbaren Abfällen entstehen durch verschiedene Verfahren neue Rohstoffe. Profitables Waste-Management Üblicherweise ist Recycling nicht ohne weitere Energie- zufuhr und auch zusätzlichen Rohstoffverbrauch möglich. Es entsteht dennoch ein Mehrwert. Zum einen sind Stoffe, die wiederverwertet werden können, von vornehe- rein hochwertiger als die „tau- ben“, kann aus ihnen doch entweder das gleiche Produkt oder etwas anderes hergestellt werden. Zum anderen braucht die Herstellung von recycelten Produkten weniger Energie. Die gängigen Recycling-Stoffe zeichnen sich durch verschie- dene Qualitäten aus. Bei der Verwertung von Altmetall, etwa Tuben aus Metall, Alu- miniumdosen, können im Vergleich zur Metall-Produk- tion aus Erzen große Energie- mengen eingespart werden. Bei Kunststoffen können seit Kurzem aus Teilen von PET-Flaschen wieder PET- Flaschen hergestellt werden. Glas ist beliebig oft recycelbar – unter der Voraussetzung, dass streng nach Weiß- und Buntglas sortiert wurde. Altpapier ist für die Papier- industrie in Österreich der bedeutendste Rohstoff, Ver- packungen aus Papier und Karton bestehen beinahe zur Gänze daraus. Bei allen Alt- stoffen ist aber die exakte Sor- tierung unbedingt notwendig, Foto: Creative Collection, Land Steiermark damit sie wirtschaftlich effizi- ent wiederverwertbar sind. So ist es kein Übermut und keine Spitzfindigkeit, wenn die Vor- schriften, welches Glas oder welcher Kunststoff gesammelt werden sollen und welche nicht, lange Listen füllen. Gefährliche Abfälle Ab Gruppe 3 des steirischen Konzeptes müssen Ärztinnen und Ärzte besonders wach- sam sein. Hier finden sich Abfälle, „die innerhalb und außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr dar- stellen und daher in beiden Bereichen einer besonderen Behandlung bedürfen“ (etwa mikrobiologische Kulturen, infektiöse Abfälle). Diese dür- fen nur konzessionierten Ab- fallentsorgern für gefährliche Abfälle übergeben werden, ihre Verbrennung erfolgt in speziellen Anlagen. In Gruppe 4 listet das Konzept „sonstige im medizinischen Bereich anfallende Abfälle, für die besondere Vorschriften Medizinische Abfälle Sammlung und Behandlung Eine Übersicht in Anlehnung an die ÖNORM S 2104 unter Berücksichtigung der Abfallbehandlungspflichtenverordnung Als medizinische Abfälle werden Abfälle bezeich- net, die in Einrichtungen, die dem AIDS-Gesetz, Apotheken-, Ärzte-, Zahnärzte-, Hebammen-, Krankenanstalten- und Kuranstalten-, Gesund- heits- und Krankenpflegegesetz, den Ausübungs- regeln für das Piercen und Tätowieren durch Kos- metik (Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, dem Blutsicherheitsgesetz oder Tierärztegesetz unterliegen, anfallen oder aus medizinischen und veterinärmedizinischen Versuchs-, Untersu- chungs- und Forschungsanstalten stammen. Gruppe 1: Abfälle, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen wie z.B. Restmüll (gemischte Siedlungsabfälle), Sperrmüll, Altpapier, Altglas, biogene Abfälle (z.B. Gartenabfälle) usw. In dieser Abfallgruppe wer- den die Abfälle aus dem medizinischen Bereich zusammengefasst, die auch in jedem "normalen" Haushalt anfallen und in der Regel an die kom- munale Abfallsammlung weitergegeben werden (Restmüllabfuhr, Altstoffsammelzentrum, Verpackungssammlung "gelbe Tonne", usw.). Gruppe 2: Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereiches eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen. Zusätzlich wird diese Gruppe unterteilt: Abfälle ohne Verletzungsgefahr wie z.B. Wund- verbände, Gipsverbände, Windeln, Einmalartikel (z.B. Tupfer, Handschuhe, Einmalspritzen ohne Kanüle, Katheter, Infusionsgeräte ohne Dorn), rest- entleerte Urinsammelsysteme und Infusionsbeutel Fachabteilung 19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft Steiermark Das Land oder Ähnliches, auch wenn diese blutig sind. Abfälle mit Verletzungsgefahr wie z.B. Kanülen und sonstige verletzungsgefährdende spitze oder scharfe Gegenstände, wie z.B. Lanzetten und Skalpelle. Nassabfälle wie z.B. nicht restentleerte, z.B. mit Absaugsekreten gefüllte Einwegsysteme, bei deren Transport die Gefahr des Flüssigkeitsaus- tritts besteht. Körperteile und Organabfälle sind thermisch zu behandeln oder zu bestatten. Die Vorschriften des Leichenbestattungsgesetztes des jeweiligen Bundeslandes sind zu beachten. Gruppe 3: Abfälle, die innerhalb und außerhalb des medizinischen Berei- ches eine Gefahr darstellen und daher in beiden Bereichen einer besonderen Behand- lung bedürfen (z.B. nicht desinfizierte mikro- biologische Kulturen, mit gefährlichen Erre- gern behafteter Abfall). Diese Abfälle sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Gruppe 4: Sonstige im medizinischen Bereich anfallende Abfälle für die besondere Vorschriften zur Sammlung und Behandlung bestehen: - Abfälle von Arzneimitteln - Desinfektionsmittel - Quecksilber, quecksilberhaltige Rückstände - Fotochemikalien - Laborabfälle und Chemikalienreste - Versuchstiere und Kadaver von Tieren sowie Tierkörperteile - Tierische Fäkalien - Küchen- und Kantinenabfälle - Elektro- und Elektronikaltgeräte mt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft, ilhelm Himmel (Nachhaltigkeitskoordinator Steiermark), Redaktion: Dipl.-Ing. Erich Gungl, Bürgergasse 5a, E-Mail: fa19d@stmk.gv.at, Telefon: +43(316)877-4328 Satz und Druck: FA19D, Version 4/22.01.2009 www.abfallwirtschaft.steiermark.at www.awv.steiermark.at www.win.steiermark.at www.gscheitfeiern.at Adressen: Amt der Steiermärkischen Landesregierung FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft Dipl.-Ing. Erich Gungl Bürgergasse 5a, 8010 Graz Tel.: 0316 / 877 - 4328 FAX: 0316 / 877 - 2416 E-Mail: fa19d@stmk.gv.at Amt der Steiermärkischen Landesregierung FA13A Umweltrecht und Energiewesen Dr. Günther Rupp Landhausgasse 7, 8010 Graz Tel.: 0316 / 877 - 3821 FAX: 0316 / 877 - 3490 E-Mail: fa13a@stmk.gv.at Institut für Hygiene der Medizinischen Univ rsität Graz ao. Univ. Prof. Mag. Dr. Franz F. Reinthaler Universitätsplatz 4, 8010 Graz Tel.: 0316 / 380 DW 4386 oder 4389 FAX: 0316 / 380 - 9646 E-Mail: franz.reinthaler@meduni-graz.at Ärztekammer für Steiermark Referat für Umweltmedizin Dr. Heimo Korber Tel.: 0664/3152163 E-Mail: heimokorber@tele2.at Sekretariat: Heidemarie Loré Tel.: 0316/8044-28 Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz Abfällen, die nur dizinischen Berei- ns- oder Verlet- llen können (nicht e der Gruppe 2)! gefahr und Nassabfälle cht in einer mechani- h-biologischen Anlage ngsgefahr dürfen nur nisch-biologisch behan- nlage über eine entspre- igung zur Verarbeitung en der Schlüsselnummer ) verfügt. Insbesondere ene Fraktion getrennt zu mlung und Behandlung ienischen Vorkehrungen e zu den gemischten üll) ist nicht zulässig. tzungsgefahr - Restmüll? den Restmüll in mecha- -biologischen Anlagen fälle der Gruppe 2 nicht estmüll sammeln! Di ohne Verletzungsgefahr nnzeichneten Behältern sammeln und als eigene Dabei ist sowohl die e (geeignetes Zwischen- ere Entsorgungsweg mit weislich abzustimmen. den Restmüll ohne wei- erung, Sichtung) nach- erbrennungsanlage ent- eil der Abfälle der Grup- etzungsgefahr) gemein- sammeln. Dabei sind lend gekennzeichneten Säcke) zu sammeln und ohne Entleerung) in die en. ACHTUNG! Abfälle mit Verletzungsgefahr (spitze oder schar- fe Gegenstände) und Nassabfälle sind in beiden Fällen in stich- und bruchfesten, undurchsichti- gen, flüssigkeitsdichten und dauerhaft ver- schließbaren Einwegbehältern zu sammeln. Diese Behälter sind fest verschlossen an den Abfall- sammler weiterzugeben. Eine Beförderung in Presscontainern ist nicht zulässig.

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