AERZTE Steiermark | September 2019

WIRTSCHAFT & ERFOLG 34 ÆRZTE Steiermark  || 09|2019 Award für den besten Fallbericht von ÄrztInnen in Ausbildung , gestiftet von der HYPO Steiermark. Die Ärztekammer Steiermark lädt alle in der Steiermark tätigen ÄrztInnen in Ausbildung (Fach oder Allgemeinmedizin) ein, an diesem Wettbewerb teilzunehmen. Folgende Preise warten auf Sie: 1. Preis: Geldwertpreis im Wert von € 1.000,- 2. Preis: Geldwertpreis im Wert von € 750,- 3. Preis: Geldwertpreis im Wert von € 500,- Information und Ausschreibung: www.med.or.at/turnusaerztepreis FORTBILDUNG AKTUELL UNTERSTÜTZT VON Einladung zur Teilnahme am 10. HYPO Steiermark Turnusärztepreis Einsendeschluss: 08.09.2019 JETZT r a s c h EINREICHEN! WALTER HOCH Umso wichtiger ist es, gegen- zusteuern und sich an die Ab- fall-Rangfolge zu halten: Müll vermeiden vor recyceln vor beseitigen und deponieren. Bereits seit 2005 gibt es das Konzept des Landes Steier- mark für medizinische Abfäl- le, das an die ÖNORM 2104 angelehnt ist. Laut Auskunft der Abteilung für Abfall- und Stoffflusswirtschaft wurden die damals geschaffenen Vor- schriften so weitblickend er- stellt, dass sie noch immer richtig sind und es noch kei- ner gesetzlichen Neufassung dieser Materie bedurfte. In diesem Konzept fallen Blis­ ter in die Gruppe 1. Sie sind gleichsam der Bodensatz des Medizin-Mülls und können bedenkenlos mit dem üb- lichen Haushalts- und Sied- lungsmüll (Restmüll) ver- mengt werden. Neben Altpapier oder Altglas gehören sie zu den Abfällen, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr dar- stellen und nach den üblichen Kriterien zu trennen sind. In der Gruppe 2 finden sich „Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereiches eine Infektions- oder Verlet- zungsgefahr darstellen kön- nen, jedoch nicht wie gefähr- liche Abfälle entsorgt werden müssen“. Darin sind, aufgeteilt nach Feinabstimmung, Abf ä l- le ohne Verletzungsgefahr (Wundverbände, Einmal- spritzen ohne Kanüle, Ka- theter, Infusionsgeräte ohne Dorn usw.), Abfällemit Verlet- zungsgefahr (Kanülen, Lan- zetten, Skalpelle usw.), Nas- sabfälle (nicht restentleerte, z. B. mit Absaugsekreten ge- füllte Einwegsysteme) und schließlich Körperteile und Organabfälle enthalten. Letz- tere sind thermisch zu behan- deln oder entsprechend dem Leichenbestattungsgesetz zu bestatten. Einfaches Recycling Die Gruppe-2-Abfälle wer- den von einem Abfallsammler der Verbrennung zugeführt. Die Wiederverwertung die- ser Abfälle, die meist erst durch ihre schiere Masse (siehe Kunststoff) gefährlich werden, schont die Rohstoff- quellen und trägt maßgeblich Medizin & Kein Heftpflaster kommt heute ohne Verpa- ckung aus. Aus diesen und anderen, gefährli- cheren Abfällen können so in Ordinationen und Spitälern Mülltürme entstehen.

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