AERZTE Steiermark | März 2019

ÆRZTE Steiermark  || 03|2019 47 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE - oll m h s. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Die gesetzliche Ordinationsevaluierung auf einen Blick Die ÖQMed (Österreichische Gesellschaft für Qualitäts- sicherung in der Medizin) wird im Frühjahr 2019 wieder alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zur Selbste- valuierung im Sinne der Qualitätssicherungsverordnung 2018 (inkl. Hygiene-Verordnung, Ausstattungslisten etc.) auffordern . Daher fand am 6. und am 27. Februar 2019 in Graz und Leoben die Informationsveranstaltung Selbstevaluierung für niedergelassene Ärzte statt. Das Verfahren zur Selbste- valuierung der Ordination läuft folgendermaßen ab: 1. Erhalt der Zugangsdaten per Einschreiben Die Evaluierung der Ordinationen erfolgt bundesländer- weise in mehreren Tranchen. Ärztinnen und Ärzte werden postalisch via Einschreiben über die anstehende Evaluie- rung informiert. Das Schreiben enthält die Zugangsdaten zur Selbstevaluierung, welche über eine eigene Internet- plattform ( www.oeqmed.at/selbstevaluierung mit Benutzer- name und Password) online durchgeführt werden kann. Dafür sind ab Erhalt des Schreibens vier Wochen Zeit. 2. Durchführung der Selbstevaluierung Der Fragenkatalog zur Selbstevaluierung setzt sich aus all- gemeinen Fragen zu den Gegebenheiten in der Ordination sowie aus Fragen zu den fachspezifischen Qualitätskrite- rien gemäß Qualitätssicherungsverordnung zusammen. 3. Mängelbehebung Wird einem Qualitätskriterium nicht entsprochen, so löst dies einen Mängelbehebungsauftrag aus, der per Post übermittelt wird. Für die Mängelbehebung gilt eine Frist von vier Wochen. 4. Stichprobenartige Vor-Ort-Besuche (Validitätsprüfung) Im Rahmen der stichprobenartigen Vor-Ort-Besuche wer- den die Angaben der Selbstevaluierung durch einen QS- Beauftragten auf ihre Validität überprüft. Jeder evaluierte Arzt kann durch einen Zufallsgenerator ausgewählt von einem QS-Beauftragten überprüft werden. 5. Abschluss des Verfahrens Am Ende des Evaluierungsprozesses steht das Qualitäts- zertifikat, welches Ihnen – nach der Behebung allfälliger Mängel – postalisch übermittelt wird. Kontakt: Web: www.oeqmed.at Telefon: +43 1 512 56 85 E-Mail: qualitaet@oeqmed.at BEZIRKSÄRZTEVERANSTALTUNGEN Datum, Beginn, Region, Ort 09.04. 19:30 Uhr Leibnitz Hotel Restaurant Römerhof, Marburgerstraße 1, 8430 Leibnitz 11.04. 19:30 Uhr Deutschlandsberg/Voitsberg Steinhalle Lannach, Hauptstraße 6, 8502 Lannach 25.04. 19:30 Uhr Hartberg-Fürstenfeld/Weiz forumKLOSTER, Rathausplatz 5, 8200 Gleisdorf 07.05. 19:30 Uhr Liezen Liezenerhof, Alpenbadstraße 2, 8940 Liezen 14.05. 19:30 Uhr Bruck/Mur-Mürzzuschlag Schloss Pichl, Rittisstraße 1, 8662 Mitterdorf 16.05. 19:30 Uhr Südoststeiermark Landhotel Restaurant Herbst, Gniebing 15, 8330 Feldbach 21.05. 19:30 Uhr Leoben Hotel Kongress, Hauptplatz 1, 8700 Leoben 23.05. 19:30 Uhr Murtal LKH Murtal-Knittelfeld, Gaalerstraße 10, 8720 Knittelfeld 28.05. 19:30 Uhr Murau Gasthaus Lercher, Schwarzenbergstraße 10, 8850 Murau 04.06. 19:30 Uhr Graz/Graz-Umgebung Ärztekammer für Steiermark – A1/A2/A3, Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=