AERZTE Steiermark | März 2019

Mit Stichtag 1. September 2019 müssen alle niedergelassenen und angestellten Ärztinnen und Ärzte (Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung: bis inklusive 31.8.2016) die Erfüllung ihrer Fortbildungsverpflichtung nachweisen. Entweder mit einem gültigen DFP-Diplom oder 150 DFP-Punkten im Zeitraum 1.9.2016 bis 31.8.2019. Alle Details dazu und wie Sie am schnellsten zu Ihrem DFP-Diplom kommen, finden Sie auf www.arztakademie.at/fortbildungsnachweis. IMMER DRAN DENKEN! AM 1. SEPTEMBER 2019 IST DER NÄCHSTE FORTBILDUNGSNACHWEIS ERFORDERLICH. DEADLINE 1. 9. 2016! Glaubhaftmachung der Fortbildung: 1. 9. 2019 FORT BILDUNGS NACH WEIS!

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