AERZTE Steiermark | Jänner 2019

30 Ærzte Steiermark  || 01|2019 Walter Hoch Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maul- wurfshügel, lautet eine konfu- zianische Weisheit. In der kal- ten Jahreszeit ziehen sich die niedlichen Grabungsexperten zwar in tiefe Erdschichten zurück, dafür sorgen Schnee und Eis für genügend Ge- legenheit zu stolpern oder zu stürzen. Besondere Zores sind zu befürchten, wenn das Malheur am Weg zur oder von der ärztlichen Ordination passiert. Aus dem Behandlungsver- trag, der die Grundlage des medizinischen Behandlungs- verhältnisses bildet, hat die Ärztin/der Arzt nämlich die Pflicht, für einen gefahrlosen Zu- und Abgang zur Ordina- tion zu sorgen. Hinzu kommt, dass im ABGB die so genann- te Verkehrssicherungspflicht normiert ist – und im Ge- setz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinde- rungen ist die Barrierefrei- heit festgelegt. Damit gibt es hinreichend Möglichkeiten, im Fall des Falles Haftungen geltend zu machen. Der Kampf gegen Schnee und Eis Liegt die Ordination im eige- nen Haus, muss die Ärztin/der Arzt für eine Schneeräumung des angrenzenden Gehsteiges sorgen, sofern dieser nicht mehr als 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Es ist entlang der gesamten Grundstücksgrenze in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr zu räu- men bzw. zu streuen. Kommt es außerhalb dieser Zeit zu einem Unfall, ist der Eigentü- mer trotzdem haftbar, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass im genannten Zeit- raum die Räum- bzw. Streu- pflicht verletzt wurde. Ist die Ärztin/der Arzt auch Halter des Patienten-Park- platzes, müssen zumutbare Maßnahmen zur Räumung von Schnee und zur Streuung (eis-)glatter Flächen ergriffen werden. Innerstädtisch liegen viele Ordinationen in Fuß- gängerzonen, die Ärztin/der Arzt bzw. Hauseigentümer hat hier für einen geräum- ten Streifen von 1 m Breite entlang der Häuserfront zu sorgen. Über diese Grundre- geln hinaus werden von den Gemeinden aber oft abwei- chende Verordnungen über Zeitraum, Ausmaß und Art der Maßnahmen getroffen. Bei Wetterkapriolen kommt die Zumutbarkeit der Siche- rungsmaßnahmen ins Spiel: So ist es etwa zumutbar, den Gehsteig bei ständiger Eisbil- dung infolge Eisregens häu- figer als einmal pro Stunde zu streuen. Als unzumutbar wie- derum gilt, den Schnee bei andauerndem starkem Schnee- fall ununterbro- chen zu räumen. Schneewechten und Eiszapfen an den Dä- chern von Ordinationen, die an einer Straße gelegen sind, müssen entfernt werden, ohne dass andere Straßenbenützer gefährdet werden. Entspre- chende Warnschilder sind aufzustellen. Auch Schnee- haufen, die von Räumfahr- zeugen auf den Gehsteig ge- schoben werden, sind vom Eigentümer zu entfernen. Natürlich ist es der Ärztin/ dem Arzt überantwortet, die Räum- und Streupflicht vor seiner Ordination bzw. seinem Grundstück an Dritte zu über- tragen. Die Verpflichtungen sind dann an einen Haus- besorger, eine Hausverwal- tung oder einen so genannten „Winterdienst“ übertragen. Der Eigentümer haftet nur mehr, wenn er die Verpflich- tungen einem ungeeigneten oder untüchtigen Vertrags- partner übertragen hat. Gefahren vorab mit Experten besichtigen Finden vor der Ordinations- türe Bauarbeiten statt, sollten Ärztin/Arzt bzw. die Ordina- tionsassistenz am besten täg- lich kontrollieren, ob dadurch allfällige Gefahrenquellen entstanden sind. Falls ja, sind sie umgehend zu beseitigen. Verletzt sich doch einmal ein Patient im Gang oder auf der Treppe, wird festgestellt, ob eine damit beauftragte Person die Reinigung bzw. die Elimi- nierung der Gefahrenquellen durchgeführt hat. Von Vorteil für die Ärztin/ den Arzt ist es dann, wenn die genannten Bereiche mit einem Fachmann zuvor kon- trolliert wurden. Im Treppen- haus (eines Altbaus) ist dafür meist ein Steinmetz zustän- dig. Arbeiten im Stiegenhaus sollten unbedingt vor Ort mit dem Vorarbeiter bzw. Polier abgesprochen werden. Noch wichtiger ist das, wenn der normale Zugang aufgrund von Renovierungen gesperrt ist. Gemeinsam lässt sich ein hinreichend bequemer und sicherer Ersatzweg besser einrichten. wirtschaft & Erfolg Im Fall des Falles Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel … Foto: AdobeStock

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