AERZTE Steiermark | Dezember 2018

RECHT ÆRZTE Steiermark  || 12 |2018 27 Foto: Fotolia, SALK/Wild&Team Dazu haben mehrere Fachge- sellschaften einen möglichen Behandlungspfad herausgege- ben – und alle unterscheiden sich ein wenig voneinander“, erläutert Kröll. Daher sollte die verantwort- liche Führungskraft oder auch ein entsprechend beauftrag- ter Risikomanager einen Be- handlungspfad, eine Standard Operating Procedure (SOP) für die jeweilige Abteilung vorgeben und diese auch den Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern kommunizieren. Er muss aber auch dafür sorgen, dass die Mitarbeiter die- sen Algorithmus kennen, können und anwenden. Ausbaufähiger Erwachsenenschutz Das zweite große Thema der Tagung „Recht am See 2018“ war das Erwachsenenschutz- gesetz. „Wir sind alle ge- spannt, wie es laufen wird“, so Kröll, der sich prinzipiell eine positive Entwicklung davon verspricht. „Die Be- stellung eines gewählten und gesetzlichen Erwach- senenvertreters könnte recht schnell gehen. Das hätte dann für die Ärztinnen und Ärzte den Vorteil, dass die Gefahr- in-Verzug-Regel seltener an- gewendet werden müsste.“ Für Kröll ist die Reform je- doch ausbaufähig: „Es müsste – wie es die Ärztekammer ge- fordert hat – für das Kranken- haus auch einen Zugriff auf das zentrale Vertretungsver- zeichnis ÖZVV geben, so wie dies auf das Widerspruchsre- gister möglich ist.“ Zumindest eine Stelle im Krankenhaus sollte befugt dazu sein, abzu- fragen, ob ein akut eingelie- ferter entscheidungsunfähiger Patient bereits einen Erwach- senenvertreter hat oder nicht. „Oder es müsste zumindest in der ELGA unlöschbar ver- merkt werden.“ Die Deutsch-Österreichische Medizinrechtstagung „Recht am See 2019“ wird im baye- rischen Bad Wiessee stattfin- den und der Palliativmedi- zin gewidmet sein; diskutiert werden Therapiebegrenzung, Therapieabbruch und passive Sterbehilfe. Zielgruppe sind, wie immer, sowohl niederge- lassene als auch angestellte Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen. „Grundsätzlich sind Leitlinien nicht unbedingt rechtlich verbindlich ... was zählt, ist der medizinische Standard, den die Fachgesellschaften vorgeben.“ Wolfgang Kröll Die Interdisziplinäre Kontakt- & Anlaufstelle I.K.A. in Graz sucht ab sofort eine/n Ärztliche/n Leiter/in Voll- oder Teilzeit Wir suchen ... Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder FA für Psychiatrie mit Substitutionsdiplom, Interesse an interdisziplinärer Arbeit mit suchtkranken Menschen Wir bieten ... Voll- oder Teilzeitanstellung, geregelte familien- freundliche Arbeitszeiten – ohne Journal- und Nachtdienste, Supervision, Fortbildung, gutes Betriebsklima Gehalt ... Qualifikationsabhängige Einstufung nach SI-Schema, Mindesteinstufung/Allgemeinmedizin: brutto € 3.768,80 (38 WSt., SI/3, Stufe 1) zzgl. Vordienstzeiten & Zulagen Arbeitsfelder der I.K.A. • Indikation, Einstellungsbegleitung, Rezeptur und Therapieführung im Rahmen der Substitutionsbehandlung • Allgemeinmedizinische & Suchtmedizinische Grundversorgung • Pflegerische Betreuung & Gesundheitsvorsorge • Klinisch-psychologische Diagnostik & Behandlung • Sozialarbeiterische Beratung & Betreuung • Case- und Care-Management Bewerbungen bitte an: Margit.Pufitsch-Weber@ika.or.at IKAfürÄS_Leitungl.indd 1 30.11.2018 06:15:30

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=