AERZTE Steiermark | Mai 2018
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG 24 ÆRZTE Steiermark || 05|2018 Geballtes Wissen über elektromagnetische Felder ... wurde den BesucherInnen einer Fortbildungsveran- staltung über elektro- magnetische Felder (EMF) zuteil, die im April gemeinsam vom Referat für Arbeits- medizin der ÄK Stei- ermark, der Energie Steiermark und dem Verein zur Förderung der Arbeitsmedizin und Arbeitspsycholo- gie veranstaltet wurde. Exposition sprach Dr. Bernd Haditsch, Leiter des Referats für Umweltmedizin der ÄK Steiermark. Mit arbeitsmedizinischen Überlegungen des ÄK-Ar- In die physikalischen Grund- lagen und Messstrategien führte zunächst Dr. Klaus Schiessl (AUVA) ein. Danach referierten Prof. Mi- chael Kundi und Prof. Sieg- fried Knasmüller – beide Meduni Wien – über nie- der- und hochfrequente elek- tromagnetische Felder und gaben einen Überblick über die ATHEM 2-Mobilfunk- studie. Über das allgemein- medizinische Vorgehen bei beitsmedizinreferenten und Organisators, Priv.-Doz. Georg Wultsch, endete die ausgesprochen gut besuchte Veranstaltung in beeindru- ckender Location – der Zen- trale der Energie Steiermark. (v. l.) A. Stryeck, Arbeits medizin-Co-Referent, Martin Graf, Energie Steiermark-Vorstand, und G. Wultsch, ÄK-Referent für Arbeitsmedizin satzes) zunächst eine Verwar- nung bei erstmaligen Verstö- ßen auszusprechen hat. Dies klingt zunächst nach einer drastischen Entschärfung der gesamten DSGVO für Unter- nehmen in Österreich. Recht- lich gesehen bedeutet der neue § 11 des Datenschutz-Anpas- sungsgesetzes 2018 nur eine Verwarnung beim erstmaligen Verstoß eines Unternehmens gegen die DSGVO. Sobald ein Unternehmen ein zweites Sie sich also nicht von der ver- meintlichen ,,Entschärfung‘‘ der DSGVO blenden. Eine or- ganisierte und strukturierte Umsetzung der DSGVO in Ihrer Ordination sollte vorge- nommen werden. Weiters wird der Vollständig- keit halber auch darauf hinge- wiesen, dass die Umsetzung der DSGVO aktuell auch noch im Parlament behandelt wird, sodass es bis zum 25. 5. 2018 noch zu weiteren Ände- rungen kommen könnte. *Mag. Renate Rechinger ist Rechtsanwältin und CIS-zer- tifizierte Datenschutzbeauf- tragte bei KSPR Rechtsanwälte in Graz. 10. Data-Breach (Datenpanne) Im Falle des Vorliegens einer Datenpanne, beispielsweise Patientenliste oder ein Be- fund wird im Café vergessen, ist ein Organisationsablauf hinsichtlich der Meldung an die Datenschutzbehörde ein- zuführen weil die diesbe- zügliche zu wahrende Frist lediglich 72 Stunden beträgt. Aktuelles Am 20. April 2018 hat der Nationalrat überraschend be- schlossen, dass die Daten- schutzbehörde vor Anwen- dung und Verhängung der drakonisch hohen Strafen (bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Gesamtum- Mal gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt und so- mit Wiederholungstäter wird, werden von der Datenschutz- behörde jedenfalls Strafen ver- hängt. Da der Zeitraum zwi- schen zwei Verstößen in der Praxis gering sein kann, wird es vielen Unternehmen orga- nisatorisch nicht möglich sein, die datenschutzrechtlichen Agenden dementsprechende anzupassen und DSGVO- konform umzusetzen. Lassen „Lassen Sie sich nicht von der vermeintlichen ,,Entschärfung‘‘ der DSGVO blenden.“ Rechtsanwältin Renate Rechinger
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